Konsequent gegen Gefahren der Glücksspielsucht
Pressemitteilung vom 22.06.2020
Die Umsetzung des Berliner Spielhallengesetzes geht im Sommer 2020 auf die Zielgerade. Von 496 Bestandsspielhallen, die im Jahr 2016 eine Erlaubnis für den weiteren Betrieb beantragt haben, können künftig nur noch 120 Spielhallen eine Erlaubnis erhalten. Alle übrigen Bestandsspielhallen müssen schließen.
Das Berliner Verfahren zur Umsetzung des Mindestabstands zwischen Spielhallen ist ein Erfolgsbeispiel guter und enger Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörden und Senatsverwaltung.
Senatorin Ramona Pop: „Mit der Umsetzung des Berliner Spielhallengesetzes geht das Land Berlin effektiv und konsequent gegen die Gefahren der Glücksspielsucht vor. Wir wollen nicht, dass unsere Kieze und Einkaufsstraßen vor allem aus Glückspielhallen bestehen. Durch kluge Regulierung reduzieren wir die Zahl der Hallen um drei Viertel und verteilen die verbleibenden Hallen durch Abstandsregelungen besser.“
In einem mehrstufigen Sonderverfahren nach dem Berliner Mindestabstandsumsetzungsgesetz prüfen die Berliner Ordnungsämter seit Mitte 2016, welche Bestandsspielhallen künftig in Berlin eine Betriebserlaubnis erhalten können. Das Verfahren wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe koordiniert. Ziel ist die flächendeckende Umsetzung des Mindestabstands von 500 Metern zwischen Spielhallen. Zwischen der Senatsverwaltung und den Ordnungsbehörden finden regelmäßige Abstimmungs- und Koordinierungsrunden zur einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Land Berlin statt.
Von 496 antragstellenden Spielhallen, passierten 244 erfolgreich die gesetzlich vorgeschriebenen Vorprüfungsschritte bei den Ordnungsämtern. 144 unzuverlässige Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber haben seit Beginn des Verfahrens eine Versagung erhalten. 36 Spielhallen mussten versagt werden, weil sie näher als 200 Meter zu einer Oberschule lagen. 72 Anträge sind aus sonstigen Gründen ausgeschieden.
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) hat ab Juni 2019 die Abstände zwischen den verbleibenden Standorten gemessen und geprüft, zwischen welchen Standorten der vorgegebene Mindestabstand von 500 Metern unterschritten wird. Anschließend hat es mittels einer von der Humboldt-Universität entwickelten Software nach der gesetzlichen Vorgabe ermittelt, in welcher Standort-Variante die wenigsten Standorte geschlossen werden müssen. Demnach können insgesamt nur noch 120 Standorte von Bestandsspielhallen erhalten bleiben.
In einem letzten Schritt erteilen nun die Ordnungsämter die neuen Spielhallenerlaubnisse und erlassen die noch notwendigen Versagungsbescheide. Soweit in mehreren unterschiedlichen Standortkombinationen dieselbe Anzahl an Spielhallen erhalten bleiben kann, führen die Bezirke ein Losverfahren durch. Ein Losverfahren wird ebenfalls durchgeführt, wenn an einem erlaubnisfähigen Standort mehrere Spielhallen um eine Erlaubnis konkurrieren. Sämtliche Verwaltungsverfahren sollen noch im Laufe des Jahres abgeschlossen werden.
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