Schutzschirm für den Berliner Mittelstand: Anträge für Soforthilfe V ab 18.05. möglich

Pressemitteilung vom 11.05.2020

Der Berliner Senat unterstützt die Berliner Unternehmen, gezielt auch den Berliner Mittelstand. Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten, die keinen Zugang zu Krediten der KfW oder anderen Bundesprogrammen haben, können ab kommendem Montag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Zuschüsse beantragen.

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop: „Die Folgen der Pandemie trifft die Berliner Unternehmen deutlich, einige Branchen, wie die Tourismusbranche, besonders stark. Für den Berliner Mittelstand setzen wir ein neues Programm auf, wir lassen als Land unsere Unternehmen nicht allein. Dort, wo Bundeshilfen nicht greifen, werden wir tätig. Dies entbindet den Bund jedoch nicht aus seiner Verantwortung, seine Programme endlich auch für den Mittelstand zu öffnen. Der Bund ist weiterhin gefordert, uns und die Unternehmen bei dieser Herausforderung nicht alleine zu lassen.“

IBB-Vorstandsvorsitzender Jürgen Allerkamp: „Die IBB setzt innerhalb weniger Wochen nach den Soforthilfeprogrammen I, II und IV ein weiteres Förderprogramm um, damit die Berliner Unternehmen durch die wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommen. In einem außerordentlichen Kraftakt bündeln wir alle Kräfte, damit nun auch größere Berliner Unternehmen je nach Bedarf einen Zuschuss oder Tilgungszuschuss zum KfW-Schnellkredit erhalten. Einschließlich dieses Förderprogramms Soforthilfe V erhält nun der überwiegende Teil aller Berliner Unternehmen öffentliche Coronahilfen und komplettiert das Angebot.“

Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm V können ab Montag, 18. Mai 2020, 09:00 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (www.ibb.de) eingereicht werden.

Im Mittelpunkt unserer Förderung steht der KfW-Schnellkredit, der vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Soweit dieser in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 % zu beantragen, der nach 15 Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ausgezahlt werden kann. Soweit der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, können wir alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss zahlen.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate (für die Bereiche Gastronomie / Hotellerie / Tourismus den erwarteten Liquiditätsbedarf bis Ende des Jahres). In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe über 25.000 Euro beantragt werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,
  • welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
  • mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
  • mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
  • die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

Erste Auszahlungen sind ab dem 25.05.2020 zu erwarten.

Weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog finden Sie hier.