Hinweis: Erläuterungen zu den Indikatoren und Indizes sind in den “Indikatorenblättern zum MSS 2019” enthalten.
Alle Tabellen liegen im PDF-Format und Excel-Format vor (MS-Excel wird benötigt) vor.
Um Verzerrungen durch Zufallsfehler weitgehend auszuschließen und Datenschutzprobleme zu vermeiden, finden 10 Planungsräume mit weniger 300 Einwohnerinnen und Einwohnern (im Betrachtungszeitraum 2017-2018) im MSS 2019 bei der Indexberechnung keine Berücksichtigung. Auf Ebene der Bezirksregionen (BZR) trifft dieses für die BZR 040617-Forst Grunewald zu.
Weiterhinwird ein Planungsraum (10010203-Gewerbegebiet Bitterfelder Straße) wegen zu hoher Extremwerte als „Ausreißer“ behandelt und aus der Indexberechnung herausgenommen. Siehe auch Erläuterungen im Bericht Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019 Berlin.
*) Migrationshintergrund (Definition Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)
In der Einwohnerregisterstatistik werden als Personen mit Migrationshintergrund ausgewiesen:
- Ausländerinnen und Ausländer
- Deutsche mit Migrationshintergrund
- mit Geburtsland außerhalb Deutschlands oder
- mit zweiter Staatsbürgerschaft oder
- mit Einbürgerungszeichen oder
- mit Optionskennzeichen, d.h. im Inland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten seit dem 1. Januar 2000 unter den in § 4 Abs. 3 Staatangehörigkeitsgesetzes (StAG) genannten Voraussetzungen zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit (Optionsregelung) sowie
- Personen im Alter unter 18 Jahren ohne eigene Migrationsmerkmale aber mit Geburtsland außerhalb Deutschlands oder mit Einbürgerungskennzeichen zumindest eines Elternteils, wenn die Person an der Adresse der Eltern/des Elternteils gemeldet ist.