Hinweis: Erläuterungen zu den Indikatoren und Indizes sind in den “Indikatorenblättern zum MSS 2017” enthalten.
Alle Tabellen liegen im PDF-Format und Excel-Format vor (MS-Excel wird benötigt) vor.
Um Verzerrungen durch Zufallsfehler weitgehend auszuschließen und Datenschutzprobleme zu vermeiden, finden 9 Planungsräume mit weniger 300 Einwohnerinnen und Einwohnern im MSS 2017 bei der Indexberechnung keine Berücksichtigung. Auf Ebene der Bezirksregionen (BZR) trifft dieses für die BZR 040617–Forst Grunewald zu.
Weiterhin werden zwei Planungsräume (04020314–Messegelände und 10010203–Gewerbegebiet Bitterfelder Straße) wegen zu hoher Extremwerte als “Ausreißer” behandelt und aus der Indexberechnung herausgenommen.
Siehe auch Erläuterungen im Bericht Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2017 Berlin.
*) Migrationshintergrund (Definition Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)
In der Einwohnerregisterstatistik werden als Personen mit Migrationshintergrund ausgewiesen:
- Ausländerinnen und Ausländer
- Deutsche mit Migrationshintergrund
- mit Geburtsland außerhalb Deutschlands oder
- mit zweiter Staatsbürgerschaft oder
- mit Einbürgerungszeichen oder
- mit Optionskennzeichen, d.h. im Inland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten seit dem 1. Januar 2000 unter den in § 4 Abs. 3 Staatangehörigkeitsgesetzes (StAG) genannten Voraussetzungen zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit (Optionsregelung) sowie
- Personen im Alter unter 18 Jahren ohne eigene Migrationsmerkmale aber mit Geburtsland außerhalb Deutschlands oder mit Einbürgerungskennzeichen zumindest eines Elternteils, wenn die Person an der Adresse der Eltern/des Elternteils gemeldet ist.