Version 1.0 vom 18.06.2021
1. Geltungsbereich
Für die Nutzung der Webanwendung “Geobasisdaten online” – nachfolgend Anwendung genannt – gelten im Verhältnis zwischen der nutzenden Person und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die folgenden Nutzungsbedingungen.
2. Zugang
2.1 Registrierung
Für die Nutzung der Anwendung ist vorab eine Registrierung über den Digitalen Antrag “Geobasisdaten online – Zugang beantragen” erforderlich. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt den Antragstellenden eine personengebundene Zugangskennung und Passwort bereit.
2.2 Zugangskonto
Die personengebundene Zugangskennung und das Passwort sind nicht weiterzugeben und geheim zu halten. Das Passwort ist unverzüglich nach Erhalt zu ändern. Dies gilt auch, wenn der Verdacht besteht, dass es einer anderen Person bekannt sein könnte. Passwörter dürfen nicht im Browser oder auf programmierbaren Funktionstasten von Tastaturen und Mäusen gespeichert werden. Die Bildungsregeln für Passwörter werden initial übergeben. Außerdem sind sie in der Anwendung hinterlegt.
Änderungen der Kontaktdaten sowie das Ausscheiden aus dem Unternehmen / Behörde sind der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ‐ SenStadtWohn III C 4 – Geobasisdatenbereitstellung unverzüglich bekannt zu geben.
2.3 Zertifikat
Nutzende, die über das Internet (außerhalb des Berliner Landesnetzes / Verwaltungsnetzwerkes) auf “Geobasisdaten online – Zugang beantragen” zugreifen, benötigen für den Zugriff auf die Anwendung ein installiertes Zertifikat (Browserzertifikat).
Die Beantragung des Zertifikates erfolgt über den Digitalen Antrag “Geobasisdaten online – Zugang beantragen” und kann gemeinsam mit der Zugangskennung beantragt werden.
Privatpersonen erhalten ein Einzelzertifikat.
Organisationen erhalten jeweils ein Gruppenzertifikat, welches durch eine gruppenzertifikatsverantwortliche Person verwaltet wird.
Für die Zertifikate gelten separate Nutzungsbedingungen.
2.4 Technische Voraussetzung
Die Anwendung ist für Mozilla Firefox, Edge und Chrome (Berliner Verwaltung nur Firefox) in den jeweils aktuellen oder in den Vorgängerversionen freigegeben. Für andere Browser wird kein Support übernommen.
2.5 Pflichten der nutzenden Personen
Es ist sicherzustellen, dass die von den nutzenden Personen eingesetzten Endgeräte in Hinblick auf die IT-Sicherheit aktuell gehalten werden. Dies gilt insbesondere für Virenscanner, die täglich zu aktualisieren sind.
Es ist sicherzustellen, dass IT-Komponenten, welche Anwendungsinformationen (gültiges Zertifikat, Zugangsdaten, Daten aus der Anwendung) enthalten, fachgerecht entsorgt werden.
Es ist untersagt, die Anwendung über öffentliche Hotspots zu nutzen.
2.6 Dauer und Kündigung
Der Zugang ist unbefristet gültig. Ausnahme hiervon bildet der befristete Zugang für Nutzende, die im Auftrag einer berechtigten Organisation tätig sind.
Eine Kündigung seitens der Nutzenden ist ohne Einhaltung einer Frist möglich.
Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Anwendung behält sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vor, das Zugangskonto zu sperren und nach Ablauf der Protokollierungspflicht zu löschen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen behält sich vor, bei Inaktivität von mehr als einem Jahr, das Zugangskonto zu sperren und nach Ablauf der Protokollierungspflicht zu löschen. Ein erneuter Zugang ist nur mit nochmaliger Registrierung möglich.
3. Nutzungsrechte
3.1 Allgemein
Die abgerufenen Angaben dürfen nicht dafür verwendet werden, Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster zu erteilen. Sie dürfen nicht auf Vordrucken der Vermessungsverwaltung ausgedruckt werden. Das Erscheinungsbild eines Ausdrucks darf dem von amtlichen Auszügen nicht nachempfunden sein. Ausdrucke dürfen nicht beglaubigt werden und nicht den Anschein erwecken, beglaubigt zu sein.
Nutzende, die nicht Vermessungsstellen nach §2 des VermGBln (z.B. Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) sind, dürfen Koordinaten aus der Flurkarte nur so verwenden, dass eine Verwechslung mit amtlichen Aussagen aus dem Liegenschaftskataster ausgeschlossen ist. Insbesondere dürfen sie aus den Koordinaten der Flurkarte ermittelte Werte (z.B. Flächen und Strecken) nicht als amtliche Aussagen aus dem Liegenschaftskataster und die Koordinaten nicht für öffentliche Vermessungsaufgaben (§1 VermGBln, wie die Übertragung von Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit, verwenden.
3.2 Eigentümerangaben
Eigentümerangaben sind nur für den im Antrag genannten Verwendungszweck zur Erledigung der übertragenen Einzelfälle abzurufen. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Abruf protokolliert wird. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des einzelnen Abrufs tragen die Nutzenden. Bei der Verarbeitung von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster, beim Abruf sowie wie bei der späteren Verwendung durch die Abrufenden gelten die Maßnahmen nach Artikel 25 und 32 der Datenschutz‐Grundverordnung und §26 des Berliner Datenschutzgesetzes.
Im Zusammenhang mit Dokumenten, die personenbezogene Informationen enthalten, ist ein sorgsamer Umgang verpflichtend. Gemäß dem angegebenen Verwendungszweck für den Abruf von Eigentümerangaben arbeiten die Nutzenden eigenverantwortlich und müssen gegebenenfalls für eine Dokumentation der abgerufenen Eigentümerangaben sorgen.
Die Nutzenden tragen die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Daten. Verstöße gegen die Bestimmungen der Datenschutz‐Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes sind bußgeldbewehrt. Die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000.000 Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4% seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs geahndet werden (Artikel 83 Datenschutz‐Grundverordnung).
Nutzende der Anwendung sind verpflichtet, heruntergeladene Unterlagen sicher zu vernichten oder sicher zu archivieren.
Bei der Telearbeit und der mobilen Arbeit ist das lokale Drucken von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster untersagt.
3.3 Vermessungszahlenwerk
Der Abruf von Angaben aus dem Vermessungszahlenwerk der Landesvermessung und der Vermessungen für raumplanerische und für städtebauliche Zwecke (§§ 9 und 24 VermGBln) ist ausschließlich den Vermessungsstellen vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist im Einzelfall nur zulässig, wenn dies im Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Allgemeinheit liegt und die Gewähr für eine sachverständige Verwendung gegeben ist (§ 7 Absatz 2 Satz 2 VermGBln).
3.4 Sonstige Daten
Für die Nutzung der Daten
- des ALKIS Berlin, mit Ausnahme der Eigentümerangaben und der Angaben aus dem Vermessungszahlenwerk,
- des ATKIS Berlin sowie
- des AFIS Berlin
ist die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl‐de/by‐2‐0 abrufbar.
Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet je nach verwendetem Datensatz:
- “Geoportal Berlin / ALKIS Berlin, dl‐de/by‐2‐0”,
- “Geoportal Berlin / ATKIS Berlin, dl‐de/by‐2‐0” oder
- “Geoportal Berlin / AFIS Berlin, dl‐de/by‐2‐0”.
4. Schlussbestimmung
Sollte die Nutzungsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingung im Übrigen unberührt.
Auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.