Die Fachverfahren ALKIS (Flurstücks- und Gebäudeangaben), AFIS und ATKIS sind für jede Person abrufbar.
Eine Besonderheit stellt die Berechtigung für den automatisierten Abruf von Eigentümerdaten in ALKIS dar. Gemäß Vermessungsgesetz darf der automatisierte Abruf von Eigentümerdaten nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden: Vermessungsstellen, Notaren, Unternehmen der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasser- und Abfallbeseitigung, Unternehmen zur Errichtung und Unterhaltung von Telekommunikationsanlagen für öffentliche Telekommunikationsnetze, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. In diesem Rahmen muss vom genannten Personenkreis im digitalen Antrag ein Verwendungszweck für die Eigentümerdaten angegeben werden.
Sofern Sie im Auftrag einer Organisation den Zugriff auf Eigentümerdaten benötigen, ist eine Vollmacht des Auftraggebers erforderlich. Diese Vollmacht muss Angaben über den Auftraggeber, Auftragnehmer, befristeter Zeitraum für die Auftragserteilung, Projektname, Beschreibung des Zwecks der Datennutzung, Verweis auf ein Auftragsverhältnis nach Berliner- bzw. Bundesdatenschutzgesetz enthalten.