Antragstellung

Sie möchten Geobasisdaten vom Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vom Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS) oder vom Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS) einsehen und/oder herunterladen? Dann beantragen Sie über das Service Portal Berlin einen personengebundenen Zugang zur Anwendung Geobasisdaten Online:

Einen Einblick in die Anwendung erhalten Sie hier.

Das Antragsverfahren gestaltet sich je nach Antragstellung bzw. antragstellender Organisation unterschiedlich. Die folgende Abbildung fasst das Antragsverfahren graphisch zusammen. Details zum Ablauf für die jeweilige Organisation finden Sie nachfolgend.

Details zum Antragsverfahren

Details zum Antragsverfahren

Zugriffsart

Die Fachverfahren ALKIS (Flurstücks- und Gebäudeangaben), AFIS und ATKIS sind für jede Person abrufbar.

Eine Besonderheit stellt die Berechtigung für den automatisierten Abruf von Eigentümerdaten in ALKIS dar. Gemäß Vermessungsgesetz darf der automatisierte Abruf von Eigentümerdaten nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden: Vermessungsstellen, Notaren, Unternehmen der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasser- und Abfallbeseitigung, Unternehmen zur Errichtung und Unterhaltung von Telekommunikationsanlagen für öffentliche Telekommunikationsnetze, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. In diesem Rahmen muss vom genannten Personenkreis im digitalen Antrag ein Verwendungszweck für die Eigentümerdaten angegeben werden.

Sofern Sie im Auftrag einer Organisation den Zugriff auf Eigentümerdaten benötigen, ist eine Vollmacht des Auftraggebers erforderlich. Diese Vollmacht muss Angaben über den Auftraggeber, Auftragnehmer, befristeter Zeitraum für die Auftragserteilung, Projektname, Beschreibung des Zwecks der Datennutzung, Verweis auf ein Auftragsverhältnis nach Berliner- bzw. Bundesdatenschutzgesetz enthalten.

Zertifikat

Um die Eigentümerdaten zu schützen, kann der Zugriff aus dem Internet auf die Webanwendung nur gesichert erfolgen. Dafür müssen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen außerhalb des Berliner Landesnetzes (Internet) an den entsprechenden Arbeitsplätzen ein Zertifikat installieren, das als Gruppenzertifikat einmalig für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung ausgestellt wird und von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden kann. Um ein Gruppenzertifikat zu erhalten, muss ein Nachweis des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung (nicht älter als ein Jahr) und die schriftliche Ernennung der gruppenzertifikatsverantwortlichen Person vorliegen. Die gruppenzertifikatsverantwortliche Person ist Ansprechperson für das Zertifikat und verwaltet dieses nach erfolgter Zustellung innerhalb der Einrichtung oder des Unternehmens. Das Zertifikat ist ein Jahr gültig und wird durch uns für Sie erneuert.

Auch Privatpersonen müssen ein Zertifikat installieren, um Zugriff auf die Anwendung zu erhalten. Privatpersonen authentifizieren sich ausschließlich mittels elektronischem Identitätsnachweis (eID, Online-Ausweisfunktion), daher ist kein weiterer Nachweis zur Identifizierung der Person notwendig.

Nutzende im Berliner Landesnetz (Berliner Behörden) benötigen kein Zertifikat.

  • Antrag zur Ernennung der gruppenzertifikatsverantwortlichen Person

    PDF-Dokument (119.4 kB)

  • Installationsanweisungen Gruppenzertifikat

    PDF-Dokument (337.7 kB)

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Nach erfolgreicher Beantragung wird jedem Antrag im Laufe der Antragsbearbeitung einmalig eine Antragsnummer zugewiesen, diese besteht aus einem Jahrgang und einer laufenden Nummer (z.B. Geschäftskundennummer: 2016-009). Alle Zertifikate und Benutzerkennungen laufen unter dieser Nummer.

Im weiteren Verlauf erhalten Sie von uns alle Informationen zur Nutzerkennung und ggf. zum Zertifikat. Für die Nutzerkennung wird der Benutzername per E-Mail und das Kennwort zum Benutzernamen per Brief versendet. Das Zertifikat erhält die gruppenzertifikatsverantwortliche Person per E-Mail und die PIN zum Zertifikat ebenfalls per Brief.

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