In ganz Berlin gilt aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage die Mietpreisbremse.
Die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses darf deshalb grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen.
Beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete für die gesamte Wohnung z.B. 500 €, so darf diese für 550 € (500 € + 10%) neu vermietet werden, wenn keine Ausnahmen oder Sonderregelungen gelten.
Wenn Sie nach August 2022 in die Wohnung eingezogen sind, nutzen Sie den Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel, um die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermitteln.
Ausgenommen von der Mietenbegrenzung zu Mietbeginn sind allerdings:
- Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden und
- die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.
Sonderregelungen gelten darüber hinaus in folgenden zwei Fällen:
- Eine vom Vormieterhaushalt verlangte Miete darf auch vom neuen Mieterhaushalt verlangt werden.
- Normale Modernisierungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Wohnungsanmietung können eine höhere Miete zu Mietbeginn rechtfertigen.