Wir bieten im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Plätze zur Durchführung von Pflichtpraktika für Studierende der folgenden verschiedenen Studiengänge an, wodurch Sie unser Haus kennenlernen können.
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Pflichtpraktika Öffentliche Verwaltung
für den Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ oder vergleichbare Studiengänge
Hier können Sie sich direkt im Berliner Karriereportal bewerben.
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Pflichtpraktika technischer Studiengänge
insbesondere für Studiengänge ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtungen, z.B. Architektur, Geodäsie, Stadt- und Regionalplanung, Informationstechnologie und vergleichbare Studiengänge
Hier können Sie sich direkt im Berliner Karriereportal bewerben.
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Pflichtpraktika Rechtswissenschaften sowie
Stationen des juristischen Referendariats
Bewerbungen senden Sie bitte gern direkt an rechtsreferendariat@senstadt.berlin.de
(zur Webseite des Rechtsreferendariats)
Freuen Sie sich auf eine intensive Betreuung und Einarbeitung in die Themen innerhalb Ihres Einsatzbereiches und die Chance, bereits Kontakte zu knüpfen und sich mit unseren Aufgaben und Gegebenheiten vertraut zu machen, so dass Ihnen die spätere Entscheidung für uns leichter fällt.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:- Motivationsschreiben mit Angabe des beabsichtigten Praktikumszeitraums und ggf. gewünschten Fachbereichs (Name der Abteilung)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
- für Sie geltende Studienordnung/Praktikumsordnung
- Nachweise über bereits erbrachte Studienleistungen
- ggf. (Arbeits-)Zeugnisse/Beurteilungen, Zertifikate etc.
Wichtige Informationen
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bietet ausschließlich Pflichtpraktika in der vorgeschriebenen Mindestdauer an, nicht über diesen Zeitraum hinaus.
Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 400 € für ein Pflichtpraktikum erhalten ausschließlich Studierende einer Fachhochschule bzw. einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (University of Applied Sciences) mit dem Studienziel Bachelor.
Bewerbungs-, Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet.