Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen bei dem für Sie zuständigen bezirklichen Bürgeramt ein. Zuständig ist das Bürgeramt, in dessen Bezirk Sie derzeitig wohnhaft sind. (Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen nicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein.). Sollten Sie bisher nicht in Berlin wohnhaft sein, können Sie Ihren Antrag an eines der in Berlin befindlichen Bürgerämter senden. Die Anschriften der bezirklichen Bürgerämter finden Sie unter Kontakt.
Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen / Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
-
Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein WBS
nach § 5 des WoBindG bzw. nach § 27 WoFG
dazu:
-
Einkommenserklärung
-
Hinweise zur Einkommenserklärung
-
Einkommensbescheinigung
-
Partnerschaftserklärung
-
Erklärung der Ehe- oder Lebenspartner über das Getrenntleben
-
Erklärung über die gemeinsame kindliche Betreuung
Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen
-
Antrag auf eine Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen
bzw. auf eine Genehmigung der Selbstnutzung nach § 7 Abs. 3 WoBindG / § 27 Abs. 7 Nr. 1 WoFG
dazu:
-
Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
-
Einkommenserklärung
-
Hinweise zur Einkommenserklärung
-
Einkommensbescheinigung
-
Partnerschaftserklärung
-
Erklärung der Ehe- oder Lebenspartner über das Getrenntleben
-
Erklärung über die gemeinsame kindliche Betreuung
Erteilung einer Einkommensbescheinigung
-
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung
nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
dazu:
-
Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse
-
Einkommenserklärung
-
Hinweise zur Einkommenserklärung
-
Einkommensbescheinigung
-
Partnerschaftserklärung
-
Erklärung der Ehe- oder Lebenspartner über das Getrenntleben
-
Erklärung über die gemeinsame kindliche Betreuung
-
Anzeige über das Freiwerden einer Wohnung
-
Erfassungsauskunft gemäß § 32 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) / Bezugsfertigkeitsanzeige gemäß § 27 Abs. 8 WoFG
-
Bezugsmitteilung, Überlassungs- und Vermietungsmitteilung