Praktika

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bietet für verschiedene Studiengänge (siehe Kasten) Plätze zur Durchführung eines Pflichtpraktikums im Rahmen des Studiums an, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum. Hinweise dazu finden Sie in der Studien- bzw. Praktikumsordnung Ihres Studienganges.
  • Sie sind zum Zeitpunkt des Pflichtpraktikums immatrikuliert und befinden sich nicht in einem Urlaubssemester.
  • Sie können eine Studienbescheinigung für den gesamten Praktikumszeitraum im Original vorweisen.

Sie suchen ein Pflichtpraktikum in einem der nachfolgenden Studiengänge und erfüllen die o.g. Voraussetzungen? Dann bewerben Sie sich gern über eine unserer Ausschreibungen im Berliner Karriereportal (sehen Sie bitte von Bewerbungen per E-Mail ab). Sollten Sie dort keine Praktikumsausschreibungen finden, so hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zurzeit keine freien Praktikumsplätze.

Praktikum Öffentliche Verwaltung

  • für den Studiengang “öffentliche Verwaltung” an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) oder vergleichbare Studiengänge (laufbahnadäquates Praktikum)

Praktikum Allgemein

  • für Studiengänge ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtungen, z.B. Architektur, Geodäsie, Geographie, Geoinformatik, Geoinformation, Geomatik, Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung, Urbanistik, Vermessung, sowie
  • für Studiengänge der Gesellschafts- und Sozialwissenschaften, z.B. Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften sowie
  • für den Studiengang “Public Management” und ähnliche Studiengänge
  • für den Studiengang „Verwaltungsinformatik“ und ähnliche Studiengänge
  • für einen Studiengang der Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Vertragsrecht, Datenschutzrecht, IT-Recht oder Verwaltungsrecht

Wir können aufgrund der zurzeit stark eingeschränkten Betreuungskapazitäten leider keine Praktikumsplätze für Fortbildungen/Umschulungen, z.B. “Verwaltungsfachangestellte/r” oder “Kauffrau/-mann für Bürokommunikation”, anbieten.

Freiwillige Praktika inkl. Vor- und Nachpraktika, Schulpraktika, Orientierungspraktika und begleitende Praktika können aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden.

Für Praktika in Studiengängen der Rechtswissenschaften, z.B. Recht, Wirtschaft und Recht, beachten Sie bitte die Informationen in unserem Menüpunkt Juristisches Referendariat und Praktikum.

Wichtige Informationen

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bietet ausschließlich Pflichtpraktika in der vorgeschriebenen Mindestdauer an, nicht über diesen Zeitraum hinaus.

Die Bewerbung sollte mindestens 10 Wochen vor dem angestrebten Beginn eingehen. Später eingehende Bewerbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden.

Sie können unseren Praktikumsausschreibungen im Berliner Karriereportal entnehmen, in welchen Fachbereichen aktuell Praktikumsplätze angeboten werden. Ausführliche Beschreibungen zu den jeweiligen Inhalten der Praktikumsplätze erhalten Sie bei Klick auf die Ausschreibungen unter dem Link “Weitere Informationen”. Die jeweilige Verfügbarkeit des angebotenen Platzes kann jedoch nicht garantiert werden.

Eine Aufwandsentschädigung für ein Pflichtpraktikum kann ausschließlich gewährt werden, wenn dies im Rahmen der Praktika-Richtlinien vom 15. November 2016 i.d.F. des Rundschreibens IV Nr. 56/2020 vorgesehen ist.

Bewerbungs-, Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet.

Inhalte der Bewerbung

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt die folgenden Unterlagen bei:

  • Ihr Motivationsschreiben mit der Angabe
    • des beabsichtigten Praktikumszeitraums
    • der Mindestdauer des Pflichtpraktikums gem. Studien-/Praktikumsordnung
    • dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt (Übersendung diesbezüglicher Nachweise sind erst bei einer Praktikumszusage erforderlich)
    • falls gewünscht Angabe des angestrebten Fachbereichs (Name der Abteilung)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen (z.B. Arbeitszeugnisse/-beurteilungen, Zertifikate, Nachweise über einschlägige praktische Erfahrungen)
  • Nachweise über bereits erbrachte Studienleistungen der beiden letzten Semester

Hinweise zu Auslandspraktika

Sollten Sie Ihr Studium an einer Hochschule außerhalb der EU absolvieren, sind für die Durchführung eines Praktikums weitere rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Auskünfte dazu finden Sie hier:

Die Unterzeichnung von Verträgen und Bescheinigungen (z.B. für auswärtige Hochschulen oder zur Erlangung von Stipendien) kann nur erfolgen, wenn diese (auch) in deutscher Sprache verfasst sind.