Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bietet für verschiedene Studiengänge (siehe Kasten) Plätze zur Durchführung eines Pflichtpraktikums im Rahmen des Studiums an, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum. Hinweise dazu finden Sie in der Studien- bzw. Praktikumsordnung Ihres Studienganges.
- Sie sind zum Zeitpunkt des Pflichtpraktikums immatrikuliert und befinden sich nicht in einem Urlaubssemester.
- Sie können eine Studienbescheinigung für den gesamten Praktikumszeitraum im Original vorweisen.