Berliner Mietspiegel 2024 veröffentlicht

Pressemitteilung vom 30.05.2024

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat heute den Berliner Mietspiegel 2024 veröffentlicht. Er tritt sofort in Kraft und löst den bisherigen Mietspiegel 2023 ab.
Der Berliner Mietspiegel 2024 gilt für rund 1,4 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen.
Er basiert dabei auf ca. 16.000 Miet- und Ausstattungsdaten, die bei Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern erhoben wurden. Die Erhebung, deren Vorbereitung sowie die Auswertung entsprechen den Anforderungen, die seit 2021 an qualifizierte Mietspiegel gestellt werden. Dies zeigt sich u.a. in der geänderten Ausgestaltung der Mietspiegeltabelle. Die Wohnlage wurde für alle Berliner Wohnadressen aktualisiert. Dies erfolgte entsprechend der Systematik des bereits für den Berliner Mietspiegel 2019 verwendeten statistischen Verfahrens. Ebenfalls überarbeitet wurde die Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung. Dabei wurde auch eine Erhebung und Auswertung von Beschaffenheitsdaten zu Grunde gelegt.

Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende erhalten mit dem Mietspiegel einen aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieterinnen und Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Vermietende können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen.
Einem qualifizierten Mietspiegel kommt eine besondere Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Mieten zu.
Der Mietspiegel 2024 wird damit nicht nur seiner befriedenden Funktion im Vorfeld von gerichtlichen Streitigkeiten gerecht. Wenn es zum Prozess kommen sollte, gilt für die in der Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Werte auch die Vermutungswirkung, dass sie die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend abbilden. Er ist somit für beide Mietvertragsparteien ein sehr wichtiges Instrument im Rahmen des Mietrechts.

Dazu sagte Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Der Berliner Mietspiegel 2024 ist seit 2019 erstmals wieder ein von allen Verbänden in der Arbeitsgruppe Mietspiegel und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen anerkannter qualifizierter Mietspiegel. Wir sehen einen zweigeteilten Mietwohnungsmarkt. Während die Bestandsmieten nur moderat gestiegen sind, zeigt sich bei den Angebotsmieten ein ganz anderes Bild. Wer eine neue Wohnung sucht, wird stellenweise mit sehr hohen Mietforderungen konfrontiert. Die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt zeigt sich im Jahr 2023 deutlicher als je zuvor. Diese Schere gilt es zu verringern. Dafür muss dringend weitergebaut und vor allem bezahlbarer Wohnraum in Berlin geschaffen werden.“

Die Bundesregierung müsse endlich die Mietpreisbremse verlängern, bislang gebe es nur die Ankündigung dies zu tun, sagte Senator Gaebler weiter. Auch die Ausnahmen von der Mietpreisbremse für den Neubau ab Oktober 2014 und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung gehörten auf den Prüfstand.
Der klimapolitisch notwendige Transformationsprozess des Gebäudebestands braucht den zusätzlichen Schutz der Mieterinnen und Mieter. Der Bundesrat hat bereits Mitte Juni 2023 das Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum beim Deutschen Bundestag eingebracht. In Berlin wurden im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Möblierungszuschlägen entwickelt. Es braucht aber dennoch klare bundesrechtliche Regeln für die Ausweisung und die Höhe von Möblierungszuschlägen bei der Wohnraumvermietung.
Senator Gaebler: „Auch andere mietrechtliche Verbesserungsvorschläge der Länderkammer bewegen die Bundesregierung und Bundeskoalition nicht zum Handeln. Mitte Dezember 2022 hat der Bundesrat eine Entschließung ‚Für bezahlbare Mieten auch bei hoher Inflation: Ermöglichung von Mietspiegelanpassungen anhand des Mietpreisindex und Anpassung von Indexmieten‘ gefasst. Bereits Mitte Februar 2022 hat die Länderkammer den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher beim Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfes ist die praxistaugliche Ausgestaltung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, damit die Städte und Gemeinden wieder erfolgreich Mietpreisüberhöhungen bei Wohnungsvermietung verfolgen und ahnden können. Außer einer Anhörung im Rechtsausschuss im Bundestag nach zwei Jahren hat sich leider bisher nichts getan.“

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesjustizminister seien gefordert, kurzfristig das soziale Mietrecht der prekären Wohnungsmarktsituation in vielen Städten der Republik anzupassen und somit alle Mieterinnen und Mieter wirkungsvoll vor hohen Neuvertragsmieten und Verdrängung zu schützen, sagte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler bei der Vorstellung des Mietspiegels 2024

Service und Informationen zum Berliner Mietspiegel 2024:

Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie unter https://www.berlin.de/mietspiegel den Berliner Mietspiegel 2024 einschließlich Abfrageservice, Erläuterungen und Downloadmöglichkeiten.
Fragen zum Mietspiegel werden wie gewohnt über das „Servicetelefon Miete“ unter der Telefonnummer (030) 90139-4777 (Mail: mietspiegel@senstadt.berlin.de) beantwortet.
In den nächsten Tagen wird die Mietspiegel-Broschüre u.a. in den Bezirksämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kostenfrei ausliegen.