Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnungen - Der Jahresbericht 2022 zu den Umwandlungsverordnungen ist online verfügbar
Pressemitteilung vom 20.11.2023
Die Antragszahlen für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in den sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) haben sich seit dem Jahr 2021 erheblich reduziert. Betrugen sie im 2. Halbjahr 2021 noch 3.477 Wohnungen, so waren es im 1. Halbjahr 2023 nur noch 40 Wohnungen. Gleichzeitig bewegen sich die stadtweiten Antragszahlen für Umwandlungen nach § 250 BauGB auf nur geringem Niveau. Sie lagen im 2. Halbjahr 2021 bei 272 Wohnungen und im 1. Halbjahr 2023 bei 182 Wohnungen.
Dazu sagte Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler:
„Berlin ist die Stadt der Mieterinnen und Mieter. Deswegen müssen wir die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen begrenzen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes ist die befristete Regelung des § 250 BauGB auch nach dem Jahr 2025 erforderlich. Berlin setzt sich daher für eine Entfristung des Instruments ein.”
Seit März 2015 ist in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebiete) nach § 172 BauGB genehmigungspflichtig. Im zweiten Halbjahr 2021 ist zudem die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Kraft getreten. Sie ist für Umwandlungen von Wohngebäuden mit sechs und mehr Wohnungen in der gesamten Stadt anzuwenden. Die Umsetzung beider Umwandlungsverordnungen durch die Bezirke wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durch ein Monitoring begleitet.
Der Bericht für das Jahr 2022 liegt nun vor.
Den Jahresbericht 2022 finden Sie als Download auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Jahresberichte Umwandlungsverordnungen / Land Berlin (Jahresberichte Umwandlungsverordnungen /Land Berlin)
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