Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 19.12.2024 die Novellierung des Berliner Gesetzes zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG) beschlossen. Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler, die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Franziska Giffey und der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin Sebastian Stietzel haben daraufhin eine Kooperationsvereinbarung zur Unterstützung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) unterzeichnet. ISG, auch bekannt als Business Improvement District BID, können bestimmte Maßnahmen innerhalb eines räumlich abgegrenzten Geschäftsumfelds zur Verbesserung des Standortes planen und durchführen. Ziel ist die Steigerung der Attraktivität bzw. Wiederbelebung des entsprechenden Areals.
Die Kooperationspartner haben verschiedene Maßnahmen vereinbart. Diese reichen von einer koordinierten Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit bis zur Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen. Die Senatsverwaltungen übernehmen unter anderem die gesamtstädtische Koordination und Beratung der Initiativen zu Finanzierungsmöglichkeiten in der Gründungsphase. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet einen Leitfaden für interessierte Initiativen.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
„In Berlins zahlreichen Zentren gibt es den typischen breiten Nutzungsmix aus Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Sie dienen nicht nur der täglichen Nahversorgung, sondern sind Begegnungsräume für die Menschen und sorgen für ein vielfältiges Stadtleben. Mit der Kooperationsvereinbarung unterstützen wir die Anrainer der Geschäftsstraßen, die aus privater Initiative heraus und mit viel Engagement gemeinschaftlich ihr Umfeld attraktiver gestalten möchten.“
Franziska Giffey, Bürgermeisterin von Berlin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe:
„Das BIG ist endlich da und wird uns neue Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung eröffnen. Es ist ein Instrument der gesetzlich geregelten Immobilien- und Standortgemeinschaften und bietet großes Potenzial, um Geschäftsstraßen aufzuwerten und unseren vielen Zentren neue Impulse zu geben. Mit klarer Maßnahmen- und Finanzierungsplanung ermöglicht es passgenaue Lösungen vor Ort. Allerdings bringt die hohe Verbindlichkeit durch die gesetzliche Regelung auch eine gewisse Komplexität bei Planung und Gründung mit sich. Um den Einstieg zu erleichtern, wollen wir die Bezirke und die Immobilien- und Standortgemeinschaften mit einer Anschubfinanzierung unterstützen. Eine starke Geschäftsstraßenstruktur stärkt nicht nur die ansässigen Unternehmen, sondern belebt das gesamte Umfeld. Das ist gut für Berlin, für eine starke Wirtschaft und gute Arbeit.“
Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin: „Die Innenstadt und die Zentren sind das Herzstück einer attraktiven Stadt. Damit die Zentren florieren, müssen sie ein vielfältiges Angebot bieten und brauchen engagierte Akteure vor Ort. Das ist gerade nach Corona, durch einfaches Online-Shopping, aber auch durch staatliche Sparmaßnahmen nicht immer selbstverständlich.
Umso mehr freuen wir uns als IHK Berlin, dass das Abgeordnetenhaus mit dem BIG nicht nur die Grundlage für die Weiterführung des „BID Ku’damm-Tauentzien“ als Business Improvement District beschlossen hat, sondern das neue Gesetz das Instrument attraktiver für neue Standortgemeinschaften macht.
Dafür haben wir uns seit Jahren eingesetzt und werden uns auch in Zukunft engagieren:
Mit einer speziell geschaffenen Personalstelle beraten wir zukünftig interessierte Akteure zu Vorteilen und Voraussetzungen eines BIDs und begleiten die Umsetzung. Zusammen mit dem Senat, dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und Branchenvertretern wollen wir das BID als Erfolgsmodell für Berlin etablieren, um so die Attraktivität unserer Innenstadt langfristig zu stärken.“
Finanziert werden die Maßnahmen durch eine von allen ansässigen Grundeigentümerinnen und
-eigentümern zu entrichtenden Abgabe. Diese bemisst sich nach der Grundstücksgröße und der Geschossanzahl. ISG können beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden – vorausgesetzt 15 Prozent der ansässigen Eigentümerinnen und Eigentümer stimmen der Antragsstellung zu.