Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwächer gestellten Familien unterstützen. Mit den Leistungen können sie Angebote in Schule und Freizeit nutzen, die sie ohne finanzielle Unterstützung nicht in Anspruch nehmen könnten. Die Beantragung der Bildungspaket-Leistungen muss in der Regel nicht einzeln erfolgen. Es genügt die Vorlage bestimmter Nachweise bei den Leistungsstellen.
Lediglich Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen einen separaten Antrag stellen. Zukünftig hat dieser Personenkreis die Möglichkeit, über das ServicePortal Berlin einen Online-Antrag für das Bildungspaket auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen digital einzureichen. Dieser Prozess wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen begleitet.
Der Online-Antragsassistent für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde mit dem „IKT-Basisdienst Digitaler Antrag“ umgesetzt. Dieser Basisdienst ist ein Service der Senatskanzlei, der Berliner Behörden dabei unterstützt, analoge Antragsverfahren schnell und einfach zu digitalisieren.
Die Einführung des Online-Assistenten für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstreicht Berlins Engagement für eine moderne und bürgernahe Verwaltung. Die Digitalisierung von Antragsverfahren trägt nicht nur zur Verbesserung der Verwaltungsprozesse bei, sondern stellt auch sicher, dass Leistungen für Bildung und Teilhabe leichter zugänglich sind.
Um sicherzustellen, dass das Wohnungsamt den Antrag für Leistungen aus dem Bildungspaket zügig bearbeiten kann, ist es unerlässlich, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und sämtliche geforderten Anlagen und Nachweise beigefügt sind. Dies gilt sowohl für den Online-Antrag als auch für den Papierantrag.
Der Online-Antrag für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht auf dem Service-Portal Berlin zur Verfügung: https://service.berlin.de/dienstleistung/324466/