Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler: „Ich unterstütze das Vorhaben des Bezirks Neukölln, die letzten verbleibenden Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts auszuschöpfen. Meine Verwaltung hat nun alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bezirk für das Wohnhaus in der Weichselstraße 52 das Vorkaufsrecht aussprechen kann. Neben dem Schutz der Mieterinnen und Mieter ging es uns dabei auch um ein Zeichen, dass dem Land Berlin der Milieuschutz und die Vorkaufsrechte sehr wichtig sind.“
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat bei der Prüfung der Vorkaufsrechtsausübung eng und vertrauensvoll mit dem Bezirk zusammengearbeitet. Sollte die Käuferin die Abwendungserklärung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter nicht unterschreiben, stünde die Senatsverwaltung bereit, einen Erwerb über ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen mit der erforderlichen Finanzierung zu bezuschussen.
Senator Gaebler: „Das aktuell sehr stark beschränkte Vorkaufsrecht macht die Ausübung schwierig und wegen der Herausforderung bei der Wirtschaftlichkeit auf wenige Fälle begrenzt. Ich appelliere an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht endlich zu beschließen, damit die Bezirke in Milieuschutzgebieten das Vorkaufsrecht wieder vollumfänglich anwenden können und nicht nur – wie in den aktuellen Fällen – bei stark „vernachlässigten“ Immobilien. Gleichzeitig ermutige ich die Bezirke, von allen bauaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die ihnen zur Verfügung stehen.“