Bitte daran denken: Rücksendung der Angaben für den Berliner Mietspiegel 2024 – bis 15. September 2023

Pressemitteilung vom 14.09.2023

Zum Monatswechsel August/September wurden tausende Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben und gebeten, Fragebögen auszufüllen bzw. Kontaktdaten für weitere Befragungen bereitzustellen.

In diesen Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen waren Informationen zum Mietspiegel und auch zum beauftragten ALP Institut Hamburg enthalten, an das die Auskünfte zurückgesandt werden sollen.

Die Frist für die Mieterinnen und Mieter läuft am 15. September ab.
Mit dem Screeningbogen, der ausgefüllt online oder in Papierform zurückgesandt werden muss, wird zunächst die Relevanz der Wohnung für den Mietspiegel geklärt. Wenn sie geeignet ist, sind danach persönliche Interviews bei den Mieterhaushalten geplant – mit Fragen insbesondere zur Miethöhe sowie zur Wohnungs- und Gebäudeausstattung.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es zwei Fristen: Entweder ebenfalls bis 15. September für die Angabe von Kontaktdaten für die nachfolgende Befragung oder der 22. September für den ausgefüllten Fragebogen (online oder in Papierform).

Es wird an die Auskunftspflicht für alle Angeschriebenen erinnert, die 2021 durch Bundesgesetz neu eingeführt wurde. Bei Nichtantwort kann ein Bußgeld verhängt werden.
Unabhängig davon sollte es im Interesse aller liegen, durch die fristgerechte Bereitstellung der Angaben den Berliner Mietspiegel zu stärken.

Bei Fragen stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
- Mitarbeiter von ALP: Telefonnummer 040/3346476-65; E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de
- Mitarbeiter Senatsverwaltung: Telefonnummer 90139-4789 oder -4777