Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Karstadt am Hermannplatz“ startet

Pressemitteilung vom 08.05.2023

Senator Christian Gaebler: „Hermannplatz muss städtebaulich entwickelt werden. Warenhaus mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern braucht eine Perspektive.“

Nach der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im März 2022 startet jetzt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Vorrangiges Ziel des Landes Berlin ist die Sicherung einer städtebaulichen und strukturellen Neuordnung des Warenhausstandortes Karstadt am Hermannplatz unter Bezugnahme auf die vorhandenen Strukturen. Neben dem Warenhaus sollen im Zuge einer baulichen Nachverdichtung weitere Nutzungen wie Büros, Gastronomie, zusätzlicher Wohnraum und gemeinwohlorientierte Nutzungen angesiedelt werden. Das Bebauungskonzept sieht eine Neugestaltung der Fassaden in Anlehnung an den historischen Vorgängerbau von 1929 unter Erhaltung des vorhandenen Rohbaus vor. Ein Nachhaltigkeits-konzept ist wesentlicher Bestandteil des Vorhabens.
Das Vorhaben ist aufgrund seiner Komplexität und Größe, der verkehrs- und stadträumlichen Lage an der Bezirksgrenze zwischen Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln sowie wegen seiner Funktion als Einzelhandelsstandort mit überbezirklicher Anziehungskraft von gesamtstädtischer Bedeutung. Das Verfahren wird deshalb von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durchgeführt.

Dazu sagte Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler: „Der Hermannplatz ist wichtiges Zentrum für die Menschen in Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg. Er strahlt als Einzelhandelsstandort aber weit über die Grenzen des Kiezes hinaus. Ich möchte deshalb, dass wir den Hermannplatz städtebaulich so entwickeln, dass sich Anwohnende, Gäste, Händlerinnen und Händler dort wohlfühlen, gut arbeiten können und eine Zukunft haben. Zudem soll das Warenhaus mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive bekommen.“

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen führt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durch. Gegenstand der Beteiligung ist der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-65 VE für die Grundstücke Urbanstraße 72 und Hasenheide 5, 6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Ortsteil Kreuzberg. Mehr Infos über den Ablauf der Verfahren finden Sie hier: Ablaufschema Bebauungsplanverfahren Berlin.

Die Auslegung erfolgt vom 15. Mai bis einschließlich 20. Juni 2023 montags bis donnerstags von 10:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 10:00 bis 17:00 Uhr im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, Raum 106 im EG. Die Öffentlichkeit kann den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-65 VE sowie den dazugehörigen Begründungsentwurf einsehen und sich dazu äußern. Die Äußerungen werden in die weitere Abwägung einfließen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet einzusehen und sich dort online zu äußern unter www.mein.berlin.de