Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Andreas Geisel begrüßt den Beginn der Bearbeitung der neuen Wohngeldanträge: „Seit dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Dadurch können wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen. Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält auch deutliche Leistungsverbesserungen. Berlin hat sich darauf so früh wie möglich vorbereitet, denn uns ist wichtig, dass Haushalte mit geringem Einkommen von hohen und steigenden Wohnkosten entlastet werden. Seit gestern können diese Formulare auch online ausgefüllt werden. Damit ermöglichen wir eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung.“
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Personen, die zur Miete oder Untermiete wohnen, erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss.
Bei dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird zudem eine dauerhafte Heizkostenkomponente und erstmals eine Klimakomponente bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt.
Um prüfen zu können, ob man einen Wohngeldanspruch hat, stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf ihrer Homepage einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Sollte sich danach ein Wohngeldanspruch ergeben, kann der Wohngeldantrag auch online gestellt werden. Der neue Online-Antrag zum Wohngeld wurde mit dem „Basisdienst Digitaler Antrag“ umgesetzt. Das ist ein Service der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, der Berliner Behörden dabei unterstützt, analoge Antragsverfahren schnell und einfach zu digitalisieren.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) stellt als zentraler IT-Dienstleister die leistungsfähige IKT-Infrastruktur für den Basisdienst zur Verfügung. Sicherheit hat dabei Priorität, daher betreibt es die erforderliche Server-, Netz- und IT-Sicherheitsinfrastruktur in der privaten BerlinCloud seines vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrums.
Der Wohngeldantrag kann auch analog in Papierform gestellt werden. Wohngeld-Antragsformulare erhält man bei allen Bürgerämtern oder online zum Herunterladen und Ausdrucken. Der ausgefüllte Wohngeldantrag muss dann beim Bürgeramt in dem Bezirk eingereicht werden, in dem man wohnt.
Damit die bezirklichen Wohngeldbehörden den Wohngeldantrag schnell bearbeiten können, ist es erforderlich, dass der Wohngeldantrag vollständig ausgefüllt wird und alle geforderten Anlagen/Nachweise komplett beigefügt sind. Dies ist auch bei einem Online-Antrag erforderlich.
Informationen zum Wohngeld und weiterführende Links finden Sie unter: Wohngeld / Land Berlin