Kooperationsvereinbarung mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verlängert

Pressemitteilung vom 28.12.2022

Der Berliner Senat hat die bestehende Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen bis Ende 2023 verlängert. Damit werden die Ziele der sozialen Mieten- und Wohnungspolitik Berlins verbindlich und kontinuierlich fortgeführt – dazu gehören vor allem die Mieten im Bestand bezahlbar zu halten und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Dazu sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel: „Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (LWU) sind unser wichtigster Partner, wenn es darum geht, die Mieterstadt Berlin sozial und gerecht zu entwickeln. Die LWU leisten eine hervorragende Arbeit, für die ich mich bedanken möchte. In einem wirtschaftlich schweren Umfeld versuchen sie alles möglich zu machen, um die getroffenen Vereinbarungen zum Wachstum des kommunalen Wohnungsbestands und zur Sicherung sozialverträglicher Mieten zu erfüllen.“

Die Fortführung der Kooperationsvereinbarung steht im Einklang mit den jüngsten Beschlüssen des Berliner Senats zum Mieterschutz, mit denen der Senat auf die wachsenden finanziellen Belastungen der Berliner Mieterinnen und Mieter durch massiv steigende Energiekosten reagiert hat. Die Beschlüsse zum Mietenstopp und Kündigungsmoratorium sehen für Wohnungen im Landesbesitz vor, dass keine Mieterhöhungen bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden und verpflichten die landeseigenen Wohnungsunternehmen, keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten wegen erhöhter Energiekostenvorauszahlungen auszusprechen und keine Räumungen bewohnter Wohnungen durchzuführen.

Informationen zu weiteren mieten- und wohnungspolitischen Maßnahmen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/sbw/service/mieterschutz/
https://www.berlin.de/zukunftshauptstadt/wohnen/