Die Antragszahlen für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) haben sich im Laufe eines Jahres erheblich reduziert. Das geht aus dem neuesten Jahresbericht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hervor. So reduzierte sich die Zahl von 9.704 Wohnungen im 1. Halbjahr 2021 auf 624 Wohnungen im ersten Halbjahr 2022. Die Antragszahlen für die Umwandlungen nach § 250 BauGB waren vergleichsweise gering. So wurden im 2. Halbjahr 2021 stadtweit Anträge für 309 Wohnungen und im 1. Halbjahr 2022 Anträge für 237 Wohnungen gestellt.
Dazu sagte Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Andreas Geisel: „Berlin ist eine Mieterstadt. Und die jetzt vorliegenden Zahlen sind gute Nachrichten für die Mieterinnen und Mieter. Umwandlung bedeutet nämlich häufig Entmietung der Häuser und anschließend teure Modernisierung. Das wird mit der Umwandlungsverordnung nach § 250 Baugesetzbuch deutlich erschwert. Seit Inkrafttreten im zweiten Halbjahr 2021 hat sich eine grundlegende Wende vollzogen. Die Instrumente greifen nun, um Mietwohnungen im Bestand in den kommenden Jahren wirksam zu schützen.”
Seit dem Jahr 2015 ist in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten (sog. Milieuschutzgebiete) nach § 172 BauGB genehmigungspflichtig. Im Jahr 2021 ist zudem die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB in Kraft getreten. Sie ist für Umwandlungen von Wohngebäuden mit sechs und mehr Wohnungen in der gesamten Stadt anzuwenden.
Die Umsetzung beider Umwandlungsverordnungen durch die Bezirke wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durch ein Monitoring begleitet. Der Bericht für das Jahr 2021 liegt nun vor.
Den Jahresbericht 2021 finden Sie als Download auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
Soziale Erhaltungsgebiete – Umwandlungsverordnung / Land Berlin