Das Kammergericht hat – wie bereits die Vergabekammer Berlin – die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung der qualifizierten Mietspiegel 2023 und 2025 bestätigt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Dazu sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel: „Berlin hat gewonnen. Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts, weil wir nun die Klarheit haben, um mit der inhaltlichen Arbeit am nächsten qualifizierten Mietspiegel zu beginnen – gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Mietspiegel.“
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel 2021 läuft im Mai 2023 aus. Das Land Berlin werde aber keine „Mietspiegel-Lücke“ eintreten lassen, betonte Senator Andreas Geisel. Aus diesem Grund hätten die Arbeiten für einen Übergangs-Mietspiegel bereits begonnen.
Die genaue Verfahrensweise der Erstellung des Übergangs-Mietspiegels wird derzeit in der Arbeitsgruppe Mietspiegel abgestimmt. „Unser Ziel ist eine Verständigung dazu mit allen sechs Verbänden. Der Übergangs-Mietspiegel wird dazu beitragen, die drohende Rechtsunsicherheit zu verhindern“, so Andreas Geisel.