Um Berlinerinnen und Berliner in Zeiten steigender Energiepreise zu entlasten, erhalten Wohngeldgempfänger einen Heizkostenzuschuss.
In Berlin ist heute der einmalige Heizkostenzuschuss der Bundesregierung an die Berliner Wohngeldhaushalte ausgezahlt worden.
Senator Andreas Geisel: „Es ist wichtig, die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfsmaßnahmen den Berlinerinnen und Berlinern zügig zur Verfügung zu stellen. Mit dem ab dieser Woche in Berlin für Wohngeldempfänger bereitstehenden Heizkostenzuschuss ist ein erster Schritt zur Unterstützung der Menschen in Zeiten der steigenden Energiepreise gelungen.“
Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.
Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders stark. Daher hatte die Bundesregierung die Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für Haushalte im Wohngeldbezug und Empfängerinnen und Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld beschlossen.
Dadurch sollen Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben und die Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten aufgefangen werden.
Die Erstellung der Heizkostenzuschuss-Bescheide und die Auszahlung für die Berliner Wohngeldhaushalte erfolgten durch ein automatisiertes Verfahren.
Auf diese Weise konnten heute 29.499 Wohngeld-Haushalte ihren einmaligen Heizkostenzuschuss mit einem Gesamtvolumen von rund 9,9 Millionen Euro erhalten. Dies sind 99,3 Prozent der Berliner Wohngeldhaushalte, die automatisiert den Heizkostenzuschuss erhalten. Die übrigen Wohngeldhaushalte erhalten ihre Auszahlung nach manueller Erstellung der Bescheide durch die bezirklichen Wohngeldbehörden.