Vergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken im Erbbaurecht an gemeinnützige Träger – Interessenbekundungsverfahren startet

Pressemitteilung vom 16.03.2022

Berlin vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden.

Nach einer Pilotphase im Jahr 2021 können nun bis zum 25. Mai 2022 Interessenbekundungen für rund 40 Grundstücke eingereicht werden. Die Grundstücke sind zwischen 420 und 1.500 m² groß und liegen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick. Auf den Grundstücken sollen Angebote der langfristigen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen geschaffen werden. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an gemeinnützig anerkannte soziale Träger. Kriterien für die Bewertung der Konzepte durch einen Fachbeirat sind die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum. Zudem muss die Finanzierung plausibel dargelegt und ein Zeitplan vorgelegt werden.

Eine Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Finanzen und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).