Aus der Sitzung des Senats am 1. Februar 2022:
Nach der Zustimmung des Rats der Bürgermeister vom 20. Januar 2022 hat der Senat der am 14. Dezember 2021 vom Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, vorgelegten Rechtsverordnung zur Erweiterung und Ergänzung der Laufbahnfachrichtung technische Dienste und angrenzender Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zugestimmt. Die Änderungen dienen dazu, ausbildungsbedingte Hürden bei der Personalgewinnung zu senken.
Diese Laufbahnverordnung wird aktuellen Entwicklungen bei den Studiengängen angepasst, die für diese Laufbahnfachrichtung qualifizieren. Darüber hinaus wird im Laufbahnzweig technischer Dienst Umwelt das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) zugelassen, so dass Beamtenpositionen im Laufbahnzweig Umwelt ab sofort auch im ehemals gehobenen Dienst besetzt werden können. Ferner wird der Laufbahnzweig des technischen Dienstes bei der Polizei Berlin auch für die Berliner Feuerwehr geöffnet, so dass auch bei der Feuerwehr Fachkräfte für – unter anderem – Informatik und Elektrotechnik als Beamtinnen und Beamte beschäftigt werden können.
Die Laufbahnfachrichtung der technischen Dienste hat neun Laufbahnzweige. Betroffen sind unter anderem Beamtinnen und Beamte der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Architektur, Geodäsie, Städtebau, Landespflege, Umwelttechnik, Maschinenbau, Versorgungstechnik oder Elektrotechnik. Hier besteht im Land Berlin sehr großer Personalbedarf.