Zum 1. Januar 2022 wurde das Wohngeld für wohngeldberechtigte Haushalte um rund 10 Euro pro Monat erhöht.
Durch die Wohngeldreform 2020 wurde auch die Anpassung des Wohngeldes im Wohngeldgesetz verankert. Ziel dieser Fortschreibung ist, dass nach Abzug der Wohnkosten das verbleibende Einkommen der Wohngeldhaushalte dieselbe Kaufkraft besitzt wie zum Zeitpunkt der Wohngeldreform zum 1. Januar 2020.
Die Fortschreibung des Wohngeldes führt im Jahr 2022 für bestehende Berliner Wohngeldhaushalte, unter denen sich vor allem Rentnerhaushalte sowie Familien befinden, zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 10 Euro pro Monat.
Durch die regelmäßige Anpassung des Wohngelds alle zwei Jahre können viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Das bedeutet: Weniger Menschen müssen durch die höhere Entlastung bei den Wohnkosten zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
In einem automatisierten Verfahren konnten in der ersten Januarwoche bereits rund 19.200 Erhöhungsbescheide an die Berliner Wohngeldhaushalte verschickt werden. Dies sind 99,05 Prozent aller Berliner Wohngeldhaushalte. Die übrigen Wohngeldhaushalte werden ihre Erhöhungsbescheide nach manueller Bearbeitung durch die bezirklichen Wohngeldbehörden erhalten.