In vielen Bereichen wie Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft war sexuelle Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz lange Zeit kein Thema. Erst langsam verändern sich die Wahrnehmung und das Bewusstsein dafür. Dabei ist oft unklar, wo die Grenzen verlaufen: Was ist freundschaftlicher Umgang? Was ist Flirt? Was ist Diskriminierung? Wo beginnt sexuelle Belästigung?
In mehreren kurzen Theorie-Inputs auch mit Bezug zur Gesetzeslage nähern wir uns diesen Fragen. Mit kleinen Übungen werden in anschließender Kleingruppen-Arbeit die Themen dann weiter vertieft und eine selbstreflexive Auseinandersetzung angeregt. Im zweiten Teil des Online-Workshops werden Fallbeispiele und Interventionsmöglichkeiten erarbeitet und diskutiert.
Mit vielfältigen Perspektiven bilden Sabine Rotte und Martin Gerlach das Trainer:innen-Tandem.
15.10.2024 | 09:00-17:00 Uhr | ufa Fabrik | Anmeldung
Trainer*innen:
Sabine Rotte ist Diplom-Sozialpädagogin, Diversity-Trainerin und Coach. Sie arbeitet seit 2001 in der Erwachsenenbildung zu verschiedenen Diversity-Themen. Zu ihren Schwerpunkten gehören Diversity-Grundlagen und Aufbautrainings, Fortbildungen zu Sprache und Diskriminierung, Soziale Herkunft/Sozialer Status/Klassismus sowie Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Sie begleitet Prozesse in Teams und Organisationen zur Umsetzung von Diversity und Anti-Diskriminierung. Seit 2015 ist sie Ausbilderin nach der Methode von Eine Welt der Vielfalt und gibt Intervision zur beruflichen Reflexion für Diversity-Trainer:innen. Näheres unter www.koerberrotte.com/vita
Martin Gerlach
Martin Gerlach ist Sozialwissenschaftler und Diversity – Trainer. Die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft und die Arbeit gegen Diskriminierung bilden die inhaltlichen Konstanten seiner Berufsbiographie. Hauptberuflich ist er seit 2010 als Bundesgeschäftsführer der Türkischen Gemeinde in Deutschland in Personalverantwortung für 20 Mitarbeitende und freiberuflich arbeitet er als Organisationsentwickler. Näheres unter www.tgd.de
Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) ist die Veranstaltung als Bildungszeitveranstaltung anerkannt.