Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 – 2026 erarbeitet der Senat im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen den Entwurf eines Landesdemokratiefördergesetzes (LDFG) und ist damit Vorreiter auf Länderebene. Die Erarbeitung des Gesetzentwurfs erfolgt unter der Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ).
Mit dem Gesetz soll ein verlässlicher Rahmen für die demokratiefördernde Arbeit im Land Berlin geschaffen werden. Leitbild ist eine demokratisch engagierte, an politischen Entscheidungen teilhabende Gesellschaft, die sich demokratiefeindlichen Entwicklungen und Diskriminierung entgegenstellt sowie Schutz und Unterstützung für Betroffene von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewährleistet. Mit diesem Ziel soll das LDFG die demokratische Kultur nachhaltig stärken, die Resilienz gegenüber antidemokratischen Bestrebungen fördern und zum Schutz der demokratischen Verfasstheit der Gesellschaft beitragen. Der Gesetzentwurf wird sich daher auf die Entwicklung von Strukturen für eine wirkungsvolle Demokratieförderung konzentrieren und keine kleinteiligen Einzelmaßnahmen enthalten. Dabei soll sich das Gesetz in bestehende Regelungen einfügen und diese sinnvoll ergänzen.
Begleitend hat SenASGIVA zur Vorbereitung der Erarbeitung des LDFG eine wissenschaftliche Expertise vergeben, mit der bestehende Regelungen und Strukturen in den verschiedenen Handlungsfeldern der Demokratieförderung systematisch erfasst, Lücken und Schnittstellen identifiziert sowie Empfehlungen für die Ausgestaltung des LDFG erarbeitet wurden.
Im Rahmen der von SenKultGZ am 29. und 30. Mai 2024 veranstalteten ersten Berliner Demokratiekonferenz wurde das Gesetzesvorhaben einem breiten Fachpublikum aus Trägern der organisierten Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft vorgestellt. In acht Workshops konnten die Teilnehmenden über Herausforderungen des Vorhabens beraten und ihre Anregungen zum LDFG einbringen.
Der Gesetzentwurf wird nicht alle gesammelten Ideen und Empfehlungen aufgreifen können. Sowohl die Demokratiekonferenz als auch die wissenschaftliche Expertise sind wichtige Bausteine für den Erarbeitungsprozess. Im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Gesetzentwurfs werden SenASGIVA und SenKultGZ die Empfehlungen insbesondere mit Blick auf eine rechtliche und finanzielle Machbarkeit bewerten.
Ziel ist die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode. Gegenwärtig arbeiten SenASGIVA und SenKultGZ am Referent*innenentwurf.