Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze

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Der Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze berät und unterstützt den Berliner Senat in allen Fragen der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Romn*ja und Sinti*zze. Der Beirat kann zu politischen Initiativen, die die Belange von Rom*nja und Sinti*zze betreffen, Stellung nehmen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist der Beirat bei Vorhaben, Maßnahmen, Strategien, Konzepten und Programmen des Senats, die die Belange von Rom*nja und Sinti*zze betreffen, frühzeitig zu beteiligen. Berlin ist das erste Bundesland, das einen solchen Beirat wählt.

  • Hintergrund

    Der Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze ist im § 18 des Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG) verankert. Dort sind die Aufgaben und die Zusammensetzung des Beirats gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus macht der Paragraph Vorgaben zur Umsetzung der Wahl des Beirats. Näheres regelt eine Wahlordnung.

  • Funktionen und Aufgaben

    Der Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze gibt sich eine Geschäftsordnung und tagt mehrmals im Jahr. Die Bildung von Arbeitsgruppen ist möglich, um einzelne Aspekte vertieft zu bearbeiten.
    Der Schwerpunkt der Beratung liegt bei Fragen der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Rom*nja und Sinti*zze im Land Berlin. Die Beratung betrifft alle Ressorts der Senatsverwaltungen und zielt darauf ab, auf Hürden sowie Diskriminierung hinzuweisen und an ihrer Überwindung zu arbeiten.

  • Zusammensetzung des Beirats für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze

    Im Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze arbeiten Vertreter*innen aus Sinti*zze- und Rom*nja-Communities mit Expertise auf dem Gebiet der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Rom*nja und Sinti*zze mit Vertretungen der Berliner Senatsverwaltungen zusammen. Die Vertreter*innen der Sinti*zze und Rom*nja werden in den Beirat gewählt. Die Vertretungen der Senatsverwaltungen werden entsandt.
    Der Beirat kann die Aufnahme zusätzlicher beratender Mitglieder beschließen, insbesondere um die gesellschaftliche Vielfalt der Rom*nja und Sinti*zze in der Stadtgesellschaft hinreichend abzubilden.

  • Stimmberechtigte Mitglieder

    Der Beirat besteht aus sechs gewählten stimmberechtigten Mitgliedern aus den Communities der Sinti*zze und Rom*nja sowie der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär für Integration, der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär für Antidiskriminierung, der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär für Jugend und Familie und dem oder der Beauftragten des Senats von Berlin für Partizipation, Integration und Migration. Die stimmberechtigten Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl gewählt und nehmen ihr Amt ehrenamtlich wahr.
    Im Wahlverfahren soll darauf geachtet werden, dass die Zusammensetzung der gewählten Mitglieder die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten widerspiegelt. Bei mindestens 50 Prozent der gewählten Mitglieder muss es sich um Frauen handeln. Je mindestens ein Sitz ist vorgesehen für eine Vertretung der ethnischen Minderheit der Roma mit dem Migrationshintergrund eines EU-Mitgliedstaats sowie eine Vertretung der ethnischen Minderheit der Roma mit dem Migrationshintergrund eines Drittstaates.

  • Beratende Mitglieder

    Der Beirat kann die Aufnahme zusätzlicher beratender Mitglieder beschließen.