LSBTI-Rechte sind Menschenrechte. So fallen auch aus menschenrechtlicher Perspektive sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität unter den Diskriminierungsschutz. Dabei handelt es sich nicht um Sonderrechte, sondern es geht darum sicherzustellen, dass alle Menschen gleichermaßen Menschenrechte ausüben können. Dennoch werden in vielen Ländern der Welt Menschenrechte von LSBTI nicht berücksichtigt; statt dessen werden sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität stigmatisiert, diskriminiert und verfolgt. In einigen Ländern droht ihnen Gefängnis oder sogar die Todesstrafe. In der EU gilt die Grundrechtecharta, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und des Geschlechts (und der Geschlechtsidentität) verbietet.
Internationales
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Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* (LSBTI) Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten
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FES: Wie mit Homophobie Politik gemacht wird – Menschenrechte und Verfolgung von LSBTI-Aktivist*innen in Afrika
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Additional Principles and State Obligations
English
Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung
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