Nach Angaben der Vereinten Nationen sehen sich Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität in über 70 Staaten strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt. Diese massiven Menschenrechtsverletzungen gehen auch einher mit Verfolgungen, Festnahmen, Folter oder sogar dem Tod. Es gibt auch Länder, die gleichgeschlechtliche Liebe zwar vermeintlich tolerieren, gleichzeitig jedoch Gesetze gegen die sogenannte „Homo-Propaganda“ unter dem Vorwand verabschieden, Kinder und Jugendliche vor einer angeblichen Frühsexualisierung oder vor Homosexualität schützen zu wollen.
Die Fluchtgründe von LSBTI-Geflüchteten können vielfältig sein. Oftmals fliehen sie, weil sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden oder ihnen gar die Todesstrafe in ihrem Heimatland droht.
Durch das noch junge, aber als historisch zu bezeichnende Urteil des EuGH vom 07.11.2013 wurde klargestellt, dass homosexuelle Menschen eine bestimmte soziale Gruppe darstellen, denen in der EU aufgrund der sexuellen Orientierung Flüchtlingsschutz zu gewähren ist. Weitere Verbesserungen durch die Rechtsprechung des EuGH – wie die Verwerfung des Diskretionserfordernisses oder das Verbot medizinischer Tests sowie expliziter Fragen nach den sexuellen Aktivitäten und Neigungen – stärken die rechtliche und tatsächliche Position von LSBTI mit Fluchtgeschichte erheblich.