- Übergeordnetes Ziel der LSBTI-Fachpolitik ist ein Berlin, in dem alle LSBTI-Menschen auch unter Berücksichtigung von Mehrfachzugehörigkeiten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der LSBTI-Communities, in ihrer sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt respektiert werden und ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirklichen können.
- Die LSBTI-Fachpolitik versteht sich daher in ihrem Ansatz als intersektional, menschenrechtsorientiert sowie inkludierend und stellt die Würde jedes einzelnen Menschen in den Vordergrund.
- Die LSBTI-Fachpolitik wirkt Ausgrenzung und Diskriminierung und auf institutioneller und struktureller Ebene und in den verschiedensten LSBTI-Kontexten entgegen, indem die der Fachpolitik zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente darauf ausgerichtet werden, Inklusivität, Respekt, Dialog und Solidarität innerhalb und außerhalb der LSBTI-Communities zu fördern.
- Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente beinhalten insbesondere die Zuwendungsförderung, die Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Sinne (einschließlich Kampagnen des LSBTI-Fachbereichs), sowie die ministerielle Arbeit.
In diesem Kontext steht auch die Zuwendungsförderung der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung / Fachbereich LSBTI bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS). Im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung werden aus Zuwendungsmitteln grundsätzlich Projekte gefördert, die insbesondere die Emanzipation von LSBTI unterstützen, dazu beitragen, Diskriminierung abzubauen und die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt fördern.