Der Preis

Die Entscheidung der ehrenamtlichen unabhängigen Jury für eine Shortlist und eine Preisträgerin* wurde an der feierlichen Preisverleihung am 26.04.2024 im Roten Rathaus mit über 350 Gästen bekannt gegeben. Mehr Informationen zu der Preisträgerin Deborah Moses Sanks und den Shorlist-Nominierten Annet und dem lesbisch-feministische Schabbeskreis finden Sie hier.

Der Preis

Die Regenbogenhauptstadt Berlin will die Sichtbarkeit lesbischen* Lebens entschieden verbessern und lobte deshalb im Jahr 2018 erstmalig den „Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit“ aus. Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre von der für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren (LSBTIQ+) Menschen zuständigen Senatorin überreicht. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert.

Für den Preis vorgeschlagen werden dürfen:
  • Lesben*, unabhängig des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts, auch lesbische* Gruppen/Initiativen,
  • die durch ihr Handeln und ihr Engagement für lesbische* Sichtbarkeit
  • eine Spur in dieser Stadt hinterlassen haben (Berlin-Bezug)
  • und lesbisches* Leben in der Regenbogenhauptstadt sichtbar machen.

Nicht nominiert werden dürfen Verstorbene, zuwendungsgeförderte Vereine/Projekte oder Politiker*innen. Juryangehörige werden vom Nominierungsverfahren ausgenommen. Siehe hierzu auch die Rubrik Kriterien und Häufige Fragen/FAQs.

Die Jury

Die Preisverleihung

Die Preisverleihung des Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit ist alle zwei Jahre ein wichtiger Tag im Kalender der Regenbogenhauptstadt. In 2024 fand die Preisverleihung am 26.04. wieder im Roten Rathaus statt. Weitere Informationen

Häufige Fragen/FAQs

Allgemeines

  • Warum verleiht das Land Berlin einen Preis für Lesbische* Sichtbarkeit?

    Die Unsichtbarkeit von Lesben* ist kein isoliertes Randthema, sondern zieht sich systematisch durch alle Bereiche der Gesellschaft. Dabei haben Lesben* die Stadt Berlin an vielen Stellen positiv und nachhaltig verändert und Sichtbarkeiten hinterlassen, die jedoch nicht ausreichend gewürdigt werden. Oder aber ihre sexuelle Identität wird bewusst verschwiegen und bedient eine heterosexuelle Vorannahme.

    Das Land Berlin möchte sich für lesbische* Sichtbarkeit einsetzen. Was wäre dafür besser geeignet als die Menschen ins Rampenlicht zu rücken, die das Tag für Tag tun? Der Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit ist daher nicht nur eine Würdigung, sondern ist selbst auch ein Mittel, Sichtbarkeit herzustellen.

  • Warum das Sternchen (*) bei „lesbisch“?

    Der Begriff „Lesbe“ ist historisch bereits weiter gefasst als ein reiner Verweis auf eine sexuelle Orientierung. So konnte innerhalb der Lesbenbewegung das Phänomen Intersektionalität schon früh diskutiert und mitgedacht werden. Eine Erweiterung des Begriffes mit einem Sternchen oder den Vorsilben „Trans“ und „Cis“ ist daher eigentlich unnötig.

    Aus klarstellenden Gründen verwendet der „Berliner Preis für Lesbische* Sichtbarkeit“ dennoch den sogenannten Gender-Star, um Mehrfachzugehörigkeiten, Abweichungen sowie unterschiedliche Haltungen „Lesbe“ noch deutlicher sichtbar zu machen. Dies dient auch der Herstellung von intersektionalen Sichtbarkeiten, zum Beispiel hinsichtlich Beeinträchtigungen, Trans*hintergründen, von Rassismus Betroffenen, ethnischer Herkunft, sozialem Status, Religion, Alter etc.

Kriterien

  • Wer darf nominiert werden?

    Der Preis ist an eine Person bzw. Personengruppe zu vergeben. Die Person/en soll/en sich als lesbisch* definieren und durch ihr Handeln zur Sichtbarkeit von Lesben*, lesbischem* Leben, lesbischer* Kultur oder Geschichte in Berlin beitragen. Verstorbene, zuwendungsgeförderte Projekte/Vereine sowie Politikerinnen* können nicht vorgeschlagen werden. Jury-Angehörige sind vom Nominierungsverfahren ausgenommen.

  • Was bedeutet „Handeln“?

    Das Schaffen oder Verstärken lesbischer* Sichtbarkeit kann durch das grundsätzliche Auftreten und/oder durch konkrete Aktivitäten der Person geschehen. Denkbar ist dies zum Beispiel in Form journalistischer Publikationen, politischer Aktionen, wissenschaftlicher oder künstlerischer Beiträge. Es kann darum gehen, dass eine grundsätzliche gesellschaftliche Diskussion angestoßen wird oder dass Lesben* als Gruppe in bestimmten Kontexten erstmalig oder besser wahrgenommen werden.

  • Was bedeutet „Berlin-Bezug“?

    Der Berlin-Bezug muss sich auf das Wirken der Person beziehen und darf nicht nur zufällig sein. Der Geburts- oder Wohnort ist dabei nicht entscheidend. Infrage kommen vielmehr Personen, die durch ihr Handeln dazu beitragen (oder beigetragen haben), das Bild Berlins als Regenbogenhauptstadt mit Inhalten zu füllen und weiterzutragen.

  • Warum können Vereine nicht nominiert bzw. ausgezeichnet werden?

    Der Preis soll deutlich machen, dass zivilgesellschaftliche Prozesse bei einzelnen Personen oder Initiativen, nicht in Institutionen beginnen. So soll diese Auszeichnung gerade diese Art von Eigeninitiativ-Engagement würdigen, die nicht bereits als Projekt oder Verein öffentliche Mittel erhält – eben die klassische Graswurzelarbeit.

  • Warum können Politikerinnen* nicht Preisträgerinnen* werden?

    Es geht hierbei nicht darum, dass Politikerinnen* per se nicht auszeichnungswürdig wären. Menschen in politischen Ämtern haben größere Privilegien durch ihre Öffentlichkeit und damit einen Wettbewerbsvorsprung. Bei diesem Preis geht es auch darum, die Graswurzelarbeit zu stärken und sichtbar zu machen.

Nominierungsverfahren

  • Wer darf Nominierungen einreichen?

    Vorschläge können sowohl durch Einzelpersonen als auch durch Vereine, Unternehmen, Parteien oder andere Einrichtungen abgegeben werden. Es können auch mehrere Vorschläge von einer Stelle eingereicht werden.

  • Wer entscheidet über die Preisträgerin*?

    Um lesbische* Sichtbarkeit auf allen Ebenen dieses Preises umzusetzen und um die Deutungshoheit für vorbildhaftes lesbisches* Engagement auch dieser Gruppe zuzugestehen, wird eine fünfköpfige lesbische* Expert*innen-Jury über die Preisträgerin* entscheiden. Das Gremium wird dabei aus den eingereichten Vorschlägen zunächst eine Shortlist aus drei Nominierten bestimmen, unter diesen danach die endgültige Gewinnerin* auswählen. Die Preisträgerin* soll nach Möglichkeit im Folgejahr selbst Teil der Jury werden.

  • Wann und wie wird die Preisträgerin* bekanntgegeben?

    Vor und bei der Verleihung werden die drei Nominierten zunächst alle gleichberechtigt vorgestellt. Erst vor Ort wird dann die Preisträgerin* verkündet.