Der Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (ggLw) entstand im Jahr 1989 und damit erstmals eine staatliche Stelle in Deutschland, die für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) arbeitet. Seither ist der Fachbereich dafür bekannt, dass Themen aufgegriffen werden, die für die Lebenssituation von LSBTI von Bedeutung und im Hinblick auf politische Handlungsbedarfe wichtig sind.
Seit 2007 ist der Fachbereich Teil der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS). Seither ermöglicht der merkmalsübergreifende Ansatz eine enge Zusammenarbeit potenziell von Diskriminierung betroffener Gruppen beim Eintreten für Grund- und Menschenrechte. Unterschiede innerhalb der LSBTI-Communities – etwa in Bezug auf Alter, Behinderung oder ethnische Herkunft – werden wahrgenommen, und die Wertschätzung von Vielfalt gilt als ein Qualitätsmerkmal der Arbeit des Fachbereichs und der geförderten Projekte.
Im Jahr 2014 wurde der Fachbereich umbenannt in Fachbereich für die Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (Fachbereich LSBTI). Damit spiegelt sich auch im Namen wider, dass der Fachbereich für die Interessen aller dieser Personengruppen arbeitet, die sich in unterschiedlichen rechtlichen und gesellschaftlichen Situationen befinden. Die verschiedenen Anliegen stehen gleichrangig nebeneinander und sind gleichzeitig unter dem Ziel der Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt eng miteinander verbunden.