Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung möchte auch im Jahr 2024 bezirksbezogene bzw. lokal ausgerichtete Maßnahmen zur Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (Mikroprojekte) im Rahmen des Berliner Pride Sommers fördern. Mit diesem Vorhaben werden die Maßnahmen 263 und 338 des am 19. Dezember 2023 vom Senat beschlossenen Berliner LSBTIQ+ Aktionsplan 2023 der IGSV umgesetzt.
Mit der Mikroförderung sollen vor allem auch Begegnungen (bspw. Picknicks, Coffee-Talks, Spiele- und Filmabende etc.), kleinere Veranstaltungen und weitere Formate gefördert werden, die sich zum Pride Sommer 2024 mit den Themen generationsübergreifender Dialog, Austausch und Begegnungen in und außerhalb der LSBTIQ+ Communitys auseinandersetzen. Damit soll die Teilhabe von Menschen in allen Lebensaltern gefördert werden. Thematisch kann es dabei auch um Fragen der gegenseitigen Solidarität, Safer Spaces, Barrierenabbau und Empowerment gehen. Bezogen auf die Regelstrukturen möchte die Förderung auch Akteur*innen aus der LSBTIQ+-Community und aus den Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Altenarbeit oder Wohlfahrtsverbänden zusammenbringen. Der Schwerpunkt bei allen Formaten sollte immer auf dem generationsübergreifenden Austausch und Begegnung liegen. Schwerpunktübergreifend sollen die Themen Inklusion und Intersektionalität ebenso berücksichtigt werden.
Ziel ist es außerdem, Maßnahmen während des Pride Sommers stärker in den Bezirken zu verorten und Strukturen der LSBTIQ+-Communitys mit den Regelstrukturen in den o.g. Bereichen zu verbinden. Im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens müssen die Bewerbenden der zu fördernden Projekte daher eine Absichtserklärung über die Kooperation mit einem Träger der Regelstrukturen (bspw. Altenhilfe, Jugendarbeit, Familienzentren) und/oder mit einem Bezirksamt nachweisen. Bei Antragstellung zur Projektförderung wäre dann eine Kooperationserklärung bzw. -vereinbarung einzureichen.