Projekt Fachstelle DOKE

Logo Fachstelle DOKE Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung im Land Berlin

Laufzeit: 26 Monate (vom 01.11.2022 bis zum 31.12.24)
Finanzierung: Zuwendungsmittel der LADS/ SenASGIVA
Projektdurchführung: BQN e.V.

Kurzbeschreibung

Der Senat hat im Juni 2020 das Landesantidiskriminierungsgesetz und im September 2020 das Diversity-Landesprogramm beschlossen. Das Diversity-Landesprogramm zielt unter anderem darauf, Verwaltungsstrukturen- und Prozesse zu verändern, um sie im Umgang mit Vielfalt inklusiver zu machen. Neben der Umsetzung zentraler Maßnahmen, sollen Verwaltungen bei Diversity-Prozessen in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen unterstützt werden.

Zur fachlichen Begleitung der Senats- und Bezirksverwaltungen wurde im November 2021 die Fachstelle Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung (kurz: DOKE) ins Leben gerufen. Ziel der Fachstelle ist es – in enger Zusammenarbeit und Absprache mit der LADS – Verwaltungen anlassbezogen und prozessorientiert dabei zu unterstützen, Diversity-Maßnahmen zu initiieren und umzusetzen.

Projektsäulen

  • A Beratung von Senats- und Bezirksverwaltungen: Die Fachstelle steht für konkrete Fragen zu der Umsetzung von Diversity-Prozessen zur Verfügung und berät Senats- und Bezirksverwaltungen in einem Umfang von maximal 60 Stunden pro Anfrage. Das Angebot umfasst unter anderem die Unterstützung in Form von Inputs, Moderationen oder Beratungen.
  • B Begleitung von Prozessen der diversitätsorientierten Organisationsentwicklung Die Fachstelle bietet ausgewählten Senats- und Bezirksverwaltungen eine mehrmonatige Begleitung für einen Prozess der diversitätsorientierten Organisationsentwicklung zu einem gemeinsam abgestimmten Diversity-Vorhaben an.
  • C Beratungsschwerpunkt: Antidiskriminierungs-Beschwerdestrukturen: Seit Januar 2023 gibt es ein neues Beratungsangebot zu Antidiskriminierungs-Beschwerdestrukturen. In ihrer Rolle als Arbeitgeberin ist es für das Land Berlin gesetzlich vorgeschrieben, Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Diskriminierung am Arbeitsplatz einzurichten. Gleiches gilt für die LADG-Beschwerdestellen der einzelnen Dienststellen, die neben der LADG-Ombudsstelle eine weitere Anlaufstelle sind. DOKE bietet daher Beratung zu verschiedenen Fragen in diesem Bereich an, wie beispielsweise: Was ist der Unterschied zwischen Beschwerde- und Beratungsstellen? Wieso ist es wichtig, Beschwerden zu erfassen? Was kann Personen daran hindern, Diskriminierungen zu melden? Wo ist Verweisberatung sinnvoll? Diese und weitere Themen können im Rahmen von Workshops, fachlichen Inputs, moderierten Austauschen etc. behandelt werden.
  • D Vernetzung und Transfer: Die Fachstelle bereitet die im Rahmen der Beratungen gewonnenen Erkenntnisse gezielt für einen praxisnahen Wissenstransfer auf und stellt diese interessierten Organisationen zur Verfügung. 2023 organisiert die Fachstelle eine Netzwerk-Veranstaltung für Akteur*innen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft, die zu Diversity und Antidiskriminierung arbeiten.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der Fachstelle DOKE