Diversity-Landesprogramm

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Erfolgreiche Umsetzung des 1. Diversity-Landesprogramms

Das erste Berliner Diversity-Landesprogramm (Drucksache 18/3015) wurde erfolgreich umgesetzt. Innerhalb von drei Jahren (2020-2023) wurden 37 Maßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden nun ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst und am 30.04.2024 vom Berliner Senat verabschiedet. Hier gehts zur Pressemitteilung..

Nachfolgend finden Sie den Bericht.

Das Diversity-Landesprogramm - Berichtszeitraum: 2020-2023

  • Berliner Diversity-Landesprogramm, Bericht

    PDF-Dokument (1.8 MB)

Das Diversity-Landesprogramm

Das Diversity-Landesprogramm wurde am 08.09.2020 zur Förderung des kompetenten Umgangs der Verwaltung mit Vielfalt beschlossen. Das Kernstück des Diversity-Landesprogramms besteht aus einem Maßnahmenpaket zur Förderung von Vielfalt in den Handlungsfeldern Personalmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Die Umsetzung dieses Maßnahmenpaket war für drei Jahre angesetzt. Ziel des Diversity-Programms war es, verbindlich Ziele und Verfahrensschritte festzulegen, mit denen Vielfalt im Verwaltungskontext gefördert werden kann.

Jenseits der in den Maßnahmenpaketen formulierten Vorhaben zielte das Diversity-Landesprogramm darauf ab, Verwaltungen darin zu stärken und zu unterstützen, Diversity-Prozesse in ihrem Geschäftsbereich umzusetzen. Dafür sind alle Senatsverwaltungen laut Geschäftsverteilung des Senats dezentral zuständig. Das hier vorgelegte Landesprogramm diente mit seinen Inhalten und Strukturen dazu, diese dezentralen Prozesse zu fördern, auszubauen und ressortübergreifend kollegiale Netzwerke zu etablieren.

Nachfolgend finden Sie das Maßnahmenpaket.

Das 1. Diversity-Landesprogramm, Maßnahmenpaket

  • Diversity-Landesprogramm, Anlage 1 der Senatsvorlage

    PDF-Dokument (211.9 kB)

Das Diversity-Landesprogramm in DGS

In dem Video in DGS werden die zentralen Inhalte und Ziele des ersten Berliner Diversity-Landesprogramms erläutert.

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Das Bild zeigt die skyline von Berlin mit dem Slogan "be diversity"

Vielfalt in der Verwaltung

Berlin wirbt mit dem Slogan „sei international, sei vielfältig, sei Berlin“. Doch wie kann die Berliner Verwaltung auf gelungene Art und Weise mit dieser gewünschten und viel zitierten Vielfalt umgehen? Grundsätzlich ist sie diesbezüglich an eine Reihe gesetzlicher Vorgaben gebunden, denn das Recht auf Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung ist unter anderem in der Verfassung von Berlin verankert. Was bedeuten diese gesetzlichen Vorgaben konkret für das Verwaltungshandeln? Um dieser Frage nachzugehen, sind insbesondere die folgenden drei Handlungsfelder von Verwaltungen von Interesse:

  • Verwaltung in der Rolle als Arbeitgeberin
  • Verwaltung in der Rolle als zentrale Dienstleisterin für die Bevölkerung
  • Verwaltung als Auftraggeberin