Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das zentrale antidiskriminierungsrechtliche Schlüsselprojekt des Berliner Senats. Das Abgeordnetenhaus hat es in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, am 21.06.2020 ist es in Kraft getreten.
Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschland und schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht.
Dem LADG liegt zudem ein erweiterter Katalog zu schützender Diskriminierungsmerkmale zugrunde, so werden zum Beispiel der soziale Status und die chronischen Erkrankungen einbezogen werden. Kollektive Rechtsschutzinstrumente – wie das Einzelfall- und das strukturbezogene Verbandsklagerecht – sowie die neu einzurichtende Ombudsstelle werden dazu beitragen, Betroffene in der Durchsetzung ihrer Rechte wirkungsvoll(er) zu unterstützen.
Auf der anderen Seite werden präventive und diversitybezogene Ansätze gezielt gestärkt und die Zielstellung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als verbindliches Leitprinzip der Berliner Verwaltung verankert.
Nicht zuletzt setzt das LADG ein in dieser Zeit besonders wichtiges gesellschaftspolitisches Signal gegen Ausgrenzungen und Stigmatisierung und für eine offene, solidarische und vielfältige Gesellschaft.