Antidiskriminierungsrecht zielt darauf ab, Benachteiligungen und Ausgrenzungen aufgrund bestimmter Diskriminierungsmerkmale wie zum Beispiel Geschlecht, sexuelle Identität, (zugeschriebene) ethnische Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, chronische Erkrankung, soziale Herkunft oder sozialer Status, Sprache, Lebensalter, Religion und Weltanschauung zu verhindern oder zu beseitigen.
Ein rechtlich verankerter Diskriminierungsschutz findet sich in internationalen und europäischen Vorschriften sowie in Bundes- und Landesgesetzen. Diese Vorschriften reichen von der Erklärung der Menschenrechte, der Grundrechtecharta der EU bis hin zu Verfassungen und einfachen Gesetzen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde vom Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, am 21.06.2020 ist es in Kraft getreten. Es ist das erste seiner Art in Deutschland und schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über antidiskriminierungsrechtliche Vorschriften sowie andere Chancengleichheitsgesetze.