Jazz basic funding

Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden Berliner Jazzformationen, deren Stammbesetzungen zehn Musikerinnen oder/und Musiker oder mehr umfassen, deren Arbeitsmittelpunkt in Berlin liegt und die bereits durch besonders kreative Leistungen hervorgetreten sind. Kriterien für die Gewährung einer Basisförderung sind in erster Linie die künstlerische Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität einer Formation.
Ziele der Förderung sind die künstlerische Weiterentwicklung, Stärkung des Profils, Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und in den Medien sowie die Verbesserung der Arbeitssituation der betreffenden Großformationen.

Voraussetzungen

  • Die Mehrheit der mitwirkenden Musikerinnen und Musiker muss ihren ersten Wohnsitz in Berlin haben und dies ggf. nachweisen können.
  • Die Formation muss bereits mindestens zwei Jahre bestehen sowie pro Jahr mindestens ein Konzertprogramm in hoher Qualität erarbeitet und in Berlin aufgeführt haben.
  • Die Formation hat eine erkennbare öffentliche Präsenz in der Berliner Jazzszene und sich durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen. Sie belegt dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Die Formation soll erwarten lassen, dass sie in der Zeit der Förderung mindestens ein neues Konzertprogramm entwickelt und in Berlin aufführt.

Umfang der Förderung

Die Förderungssumme pro Formation beträgt maximal 50.000 € für ein Jahr bzw. 12 Monate (1. Januar bis 31. Dezember 2018).
Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten, die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Förderung wird jährlich jeweils im Jahr vor dem Förderungsjahr ausgeschrieben.

Antragsstellung

Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.