Seit heute versendet das bundesweit erste Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) Benachrichtigungen. Informiert werden Berliner*innen durch eine SMS, wenn deren Mobilfunknummer im Zuge einer Funkzellenabfrage durch die Strafverfolgungsbehörden erfasst wurde.
Im vergangenen Jahr haben die drei Berliner Strafverfolgungsbehörden 592 (2019: 612) zuvor gerichtlich angeordnete (*) Funkzellenabfragen in insgesamt 559 (2019: 569) (*) Ermittlungsverfahren durchgeführt. Bei jeder Funkzellenabfrage werden alle Mobilfunknummern, die sich zum Abfragezeitraum in der Funkzelle befinden, erfasst.
Das FTS informiert nun alle, die zum Zeitpunkt der Funkzellenabfrage im System angemeldet waren, per SMS. Die Anmeldung dafür ist freiwillig, kostenlos und das Interesse unter den Berliner*innen hoch (https://fts.berlin.de/). Seit 2018 gab es 18.000 Registrierungen. Derzeit sind 3.500 Nummern angemeldet. Die Benachrichtigung findet jeweils erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens statt, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Justizsenator Dr. Dirk Behrendt und der für das Projekt verantwortliche Richter am Landgericht, Dr. Ulf Buermeyer, haben das FTS heute der Öffentlichkeit vorgestellt. Am heutigen Tage wurden die ersten Kontakte aus sechs Ermittlungsverfahren informiert.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Mit dem Projekt sind wir bereits heute Vorbild für viele andere Bundesländer. Wir haben, durch die Unterstützung von Herrn Dr. Buermeyer ein datensparsames System auf den Weg gebracht, das erstmals die Bürgerinnen und Bürger über Grundrechtseingriffe informiert, von denen sie sonst nichts erfahren hätten.“
(*Korrektur der Zahlen am 17.09.2021 um 08:55 Uhr. Wir bitten um Entschuldigung.)