Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin, die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz laden am 13./14. September 2021 zu einem internationalen englischsprachigen Symposion ein, das im Rahmen des Forschungsprojektes „Die Berliner Justizverwaltung nach 1945 – sachliche und personelle Kontinuitäten zur NS-Justiz“ stattfindet.
Mit der Aufarbeitung der Vergangenheit wurden mittlerweile vielfältige Erfahrungen gemacht, nicht nur von Rechtshistoriker*innen. Dennoch bleibt die Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit von Diktaturen in vielerlei Hinsicht ein äußerst schwieriges Thema.
Im Zuge des Übergangs zur Demokratie haben weltweit mehrere Länder Gesetze erlassen und Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen sollen, dass Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit antidemokratischen Ideologien, Antisemitismus, Rassismus und Kriegsverbrechen standhalten. In diesen Ländern sind die Rechtssysteme und das Recht selbst jedoch in der Diktatur geprägt worden und aus ihr hervorgegangen. Daher gibt es sowohl offensichtliche als auch versteckte antidemokratische Kontinuitäten, die das Recht und die Justiz bis in die Gegenwart hinein beeinflussen.
Solche Kontinuitäten und die unterschiedlichen Ansätze, mit ihnen umzugehen, werden auf dem internationalen, englischsprachigen Symposium „Von der Diktatur zur Demokratie“ (From Dictatorship to Democracy) von Wissenschaftler*innen und Jurist*innen aus Italien, Japan, Polen, Spanien und Deutschland diskutiert.
Deborah Hartmann, Direktorin der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, und Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung werden das Symposion im Haus der Wannsee-Konferenz eröffnen.
„Die Mehrzahl der Besprechungsteilnehmer am Wannsee im Januar 1942 waren promovierte Juristen. Die Auseinandersetzung der Justiz mit ihrer Vergangenheit ist für unsere Bildungsarbeit seit 30 Jahren ein zentrales Anliegen. Die Tagung ist eine wichtige Fortsetzung unserer Kooperationen mit den Berliner Universitäten und mit der Senatsjustizverwaltung“, sagt Deborah Hartmann.
„Für die Berliner Rechtsreferendar*innen gehört die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht bereits seit Jahren zum festen Bestandteil der Ausbildung. Auch die Studierenden werden sich künftig damit beschäftigen. Ich bin froh, dass sich unsere Mühen gelohnt haben: Die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht wird ab dem 1. Januar 2022 im Deutschen Richtergesetz festgeschrieben und damit fester Bestandteil der universitären Ausbildung werden“, so Dr. Dirk Behrendt.
Teilnehmer*innen können aufgrund der Pandemie im Haus selbst nicht begrüßt werden. Interessierte sind eingeladen, über Zoom an den Diskussionen teilzunehmen. Registrierung und Programm finden Sie hier