Heute hat der Bundesrat eine Erhöhung der Haftentschädigung von 25 auf 75 Euro beschlossen. Auf der Justizministerkonferenz im Juni 2017 hatten Berlin und Hamburg eine Erhöhung beantragt und immer wieder auf eine Erhöhung gedrängt.
Justizsenator Dr. Dirk Behrendt erklärt dazu: „Politik ist eben oft das Bohren dicker Bretter. Ich freue mich, dass der Bundesrat nun doch mitgeht und die Entschädigung für unschuldig inhaftierte Menschen erhöhen möchte. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Fehlerkultur in der Justiz. Nun ist es am Bundestag, die Erhöhung nicht auf die lange Bank zu schieben.“
Der Tagessatz betrug beim Inkrafttreten des StrEG 1971 ursprünglich 10 DM. Im Jahr 1988 wurde er auf 20 DM erhöht. Zur Euro-Umstellung 2002 erfolgte lediglich eine Aufrundung auf 11 Euro. Im Jahr August 2009 wurde der Satz auf 25 Euro festgesetzt, seitdem sind zehn Jahre ohne Erhöhung vergangen. Bei der JuMiKo im Juni 2017 schlug Berlin – gemeinsam mit Hamburg – eine Anhebung vor, wurde aber zunächst nicht angenommen. Auf der Justizministerkonferenz im November 2017 wurde indes einstimmig beschlossen, dass die Justizministerinnen und Justizminister die Entschädigung für zu gering erachten.