Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, bei welchem Gericht bzw. welcher Behörde Sie sich bewerben möchten.
Bewerbungen ohne diese Angabe oder mit mehreren genannten Gerichten können nicht berücksichtigt werden.
Ihrer Bewerbung sollte ein aussagekräftiges Motivationsschreiben sowie ein kurzer Lebenslauf beigefügt sein. Zwingend notwendig ist darüber hinaus eine Studienbescheinigung, aus welcher Ihr Immatrikulationsstatus zum Zeitpunkt des Praktikums sowie Ihr Studiengang hervorgeht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Übersichtsseite des Landes Berlin und der Staatsanwaltschaft.
Bitte beachten Sie die zahlreichen Sonderzuständigkeiten der Amtsgerichte. Detailliertere Informationen können Sie der Homepage der einzelnen Gerichte bzw. der Zuweisungsverordnung entnehmen.
Sollten Sie sich für ein Praktikum in der Arbeitsgerichtsbarkeit interessieren, bitten wir Sie, sich direkt an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bzw. das Arbeitsgericht Berlin zu wenden.
Die Berliner Justiz fördert aktiv Gleichstellung. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Personen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte werden besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Die Bewerbungsfrist für ein Vertiefungspraktikum im Frühjahr 2025 ist abgelaufen. Im März 2025 können Sie sich über das Karriereportal für ein Vertiefungspraktikum im Herbst 2025 bewerben.