Praktikum in der Senatsverwaltung

Praktikum direkt in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Praktikantinnen und Praktikanten werden in unserem Hause nur in den Fällen beschäftigt, in denen ein Praktikum aufgrund einer Praktikums- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Eine Ausschreibung von Praktikumsplätzen erfolgt nicht. Wir führen keine Vormerkliste für Praktikumsplätze, wofür wir um Verständnis bitten.

Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Immatrikulationsbescheinigung beizufügen.

Postalisch eingegangene Unterlagen können leider nicht zurückgesandt werden.

Bewerbungen, die nicht vollständig sind, nur eine Kapazitätsanfrage enthalten oder nicht den unten genannten Einsatzmöglichkeiten entsprechen, können aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes leider nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anfragen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz fallen.

Informationen zur Kontaktaufnahme

  • Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme im Bürobereich

    Ein solches Praktikum kann hier absolviert werden. Während des Praktikums besteht keine Möglichkeit eines Einsatzes mit buchhalterischen Tätigkeiten. Die Mindestdauer des Praktikums beträgt drei Monate bei einem Einsatz von 5 Tagen wöchentlich.

    Bis einschließlich Oktober 2024 sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft.

  • Studium (z. B. Studienrichtung ÖV, PuMa, Verwaltung und Recht, Wirtschaft und Recht, Verwaltungsinformatik, Sozialarbeit, Sozial- und Politikwissenschaften)

    Ein drei- bis sechsmonatiges Pflichtpraktikum kann hier absolviert werden. Bewerbungen werden frühestens 8 Monate vor Praktikumsbeginn entgegengenommen.

    Bis einschließlich März 2025 sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft.

  • Studierende der Rechtswissenschaften

    Sie haben hier die Möglichkeit, ein Pflichtpraktikum zu absolvieren – grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit.
    Als Termine für die Ableistung des Praktikums kann Ihnen jeweils nur der 1. – 31. März oder 1. – 30. September eines jeden Jahres (jeweils 2 Plätze) angeboten werden.
    Die Praktikumsanleitenden legen den zeitlichen Umfang der Präsenzpflicht der Studierenden fest. Die Praktikumszeit wird nach Tagen und nicht nach Stunden berechnet und beträgt in der Regel mindestens 12 Stunden pro Woche. Bewerbungen werden frühestens 8 Monate vor Praktikumsbeginn entgegengenommen.

    Bis einschließlich September 2024 sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft.

  • Rechtsreferendarinnen und -referendare

    Rechtsreferendarinnen und -referendare, die hier ihre Verwaltungs- oder Wahlstation absolvieren möchten, können sich hier bewerben. Mehr dazu finden Sie auf den Seiten des Kammergerichts und der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.

    Bis einschließlich September 2024 sind die Kapazitäten bereits ausgeschöpft.

  • Übersicht der Aufgabenbereiche der Abteilungen

    PDF-Dokument (193.3 kB) - Stand: 19.08.2024