Das müssen Sie mitbringen:
- die deutsche Staatsangehörigkeit, die erforderlichen sozialen Kompetenzen und Verfassungstreue (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes)
- mindestens 7,0 Punkte im ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 15 Punkte
Darauf legen wir Wert:
- hohe soziale Kompetenz und ein großes Maß an Engagement und Belastbarkeit
- die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten
- Entschlusskraft, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit und Organisationstalent
Das sollten Sie wissen:
Im Land Berlin gilt für den einheitlichen Probedienst grundsätzlich eine Höchstaltersgrenze für Einstellungen von derzeit 45 Jahren.
Wenn Sie bereits als Rechtsanwält*in zugelassen sind, müssen Sie auf die Rechte aus Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht bereits vor der Einstellung in den Probedienst, sondern erst im Zeitpunkt der Lebenszeiternennung verzichten (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung).
Das ist uns wichtig:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Willkommen sind Bewerber*innen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.