Das müssen Sie mitbringen:
- die deutsche Staatsangehörigkeit, die erforderlichen sozialen Kompetenzen und Verfassungstreue (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes)
- mindestens 6,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in beiden Staatsexamina zusammen mindestens 14 Punkte
- besondere strafrechtliche Qualifikationen (insbesondere strafrechtlicher Ausbildungsschwerpunkt, überdurchschnittliche Stationsnoten im Referendariat, anwaltliche oder wissenschaftliche Tätigkeiten vor der Bewerbung, Zusatzqualifikationen wie eine Promotion, einen LL.M. oder andere Abschlüsse sowie berufsbezogene Auslandserfahrung u.Ä.)
Darauf legen wir Wert:
- Teamfähigkeit, Entschlusskraft und Organisationstalent
- hohe soziale Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein
- ein großes Maß an Engagement und Belastbarkeit
Das sollten Sie wissen:
Im Land Berlin gilt grundsätzlich eine Höchstaltersgrenze für Einstellungen von derzeit 45 Jahren.
Wenn Sie bereits als Rechtsanwält*in zugelassen sind, müssen Sie auf die Rechte aus Ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht bereits vor der Einstellung in den Probedienst, sondern erst im Zeitpunkt der Lebenszeiternennung verzichten (§ 14 Abs. 2 Nr. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung).
Das ist uns wichtig:
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Willkommen sind Bewerber*innen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung oder diesen gleichgestellte Menschen mit Behinderung werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.