Die Ermittlungen können je nach Fall längere Zeit andauern. In der Regel werden Sie zu einer Vernehmung geladen. Auf die Vernehmung können Sie sich vorbereiten, indem Sie Unterlagen einholen bzw. erstellen und mitbringen (z.B. Atteste, Kurzdarstellungen des Geschehens). Sie können eine Person Ihres Vertrauens (z. B. eine Verwandte oder Freund/-in) mitnehmen.
Einen ersten Überblick über Ihre Rechte als Opfer und den weiteren Ablauf des Verfahrens erhalten Sie hier. (Merkblatt auch in vielen europäischen Sprachen) Informieren können Sie sich auch hier.
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, dauert es weitere Zeit bis feststeht, ob es eine Gerichtsverhandlung gibt. Es ist keine Seltenheit, dass zwischen Tat und Gerichtsverhandlung ein Zeitraum bis zu einem Jahr liegt.
Verfahren können aber auch ohne Gerichtsverhandlung zu Ende gehen. Zum einen kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden, zum anderen kann ein Täter auch ohne Gerichtsverhandlung bestraft werden. Sie können schon bei Anzeigeerstattung beantragen, dass Sie über eine Einstellung des Verfahrens und den Ausgang des Gerichtsverfahrens informiert werden wollen. Näheres – _mit Beispielen und Mustertexten_ – erfahren Sie hier.