Newcastle-Krankheit im Tierheim Berlin ausgebrochen

Pressemitteilung vom 12.12.2024

Newcastle-Krankheit im Tierheim Berlin ausgebrochen

Seitdem für Vögel hoch ansteckende Infektionen, wie die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) oder die Newcastle-Krankheit auch in Mitteleuropa häufiger auftreten, werden in den Vogelhaltungen in Berlin unter ungewöhnlich Umständen verstorbene Vögel regelmäßig auf diese Tierseuchen hin untersucht:
Für vier Tauben aus dem Tierheim Berlin wurde am 6. Dezember ein positives Ergebnis auf die Newcastle-Krankheit vom Nationalen Referenzlabor mitgeteilt. Bis zu diesem Tag verstarben dort seit Mitte November insgesamt 11 Tauben. Vier Tierkörper werden derzeit noch im Landeslabor Berlin Brandenburg untersucht. Die Proben der drei weiteren Tierkörper werden im Nationalen Referenzlabor untersucht. Seitdem sind im Taubenhaus keine weiteren Todesfälle mehr aufgetreten.

Bereits am 28. November hat die Tierheimleitung gemeinsam mit dem zuständigen Bezirksamt Lichtenberg von Berlin vorsorgliche Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet, um der möglichen Weiterverbreitung des Virus durch den Vogelflug oder Verbringungen von Vögeln und gebrauchter Einstreu, aber auch durch Vogelkot an Kleidung oder Schuhen vorzubeugen.

Sämtliche Vögel sind in Stallungen untergebracht und Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen worden. Seit dem 06.12.2024 ist der betroffene Vogelbestand auch amtlich gesperrt. Vögel, die Krankheitserscheinungen zeigen, müssen von den anderen abgesondert werden und beobachtet werden. Betriebsfremde Personen dürfen die Vogelhaltungen nicht betreten.

Die mit der Versorgung von Vögeln betrauten Mitarbeitenden tragen Schutzkleidung, um eine Verschleppung des Virus auszuschließen. Derzeit wird unter Hinzuziehung von weiteren externen Experten eine Risikoanalyse für die Gesamtsituation im Tierheim Berlin in die Wege geleitet. Alle Vögel des Tierheims wurden derweil auf die Newcastle-Krankheit getestet. Der Befund aus dem LLBB wird spätestens am Donnerstag erwartet. Wenn alle Ergebnisse der Ermittlungen vorliegen, werden die notwendigen Schritte für den Vogelbestand des Tierheims und für die Geflügelhaltungen der Umgebung festgelegt.
Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Newcastle-Krankheit in andere Vogelbestände zu vermeiden.

Die Newcastle-Krankheit ist eine für Vögel hoch ansteckende und für Geflügel oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht. Diese Tierseuche wird nach EU-Recht als Tierseuche der Kategorie A eingestuft, was unmittelbare Gegenmaßnahmen erforderlich macht.

In Deutschland wurden im Jahr 2024 bislang 15 Feststellungen der Newcastle-Krankheit vornehmlich bei Wildtauben, aber auch in Taubenhaltungen, gemeldet. In Berlin ist das der erste Ausbruch in einem Vogelbestand.

Die Newcastle Krankheit kann in seltenen Fällen und bei engem Tierkontakt beim Menschen eine Konjunktivitis (Bindehautentzündung) und eine Schwellung der Ohrlymphknoten hervorrufen, ist aber ansonsten ungefährlich. Auch von Produkten, wie Eier oder Geflügelfleisch geht für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Gefahr aus.

Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.

Mehr zur Newcastle-Krankheit :
https://www.openagrar.de/receive/openagrar_mods_00054078

Eine Liste der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter findet sich hier:
https://service.berlin.de/veterinaer-lebensmittelaufsichtsaemter/