Vogelgrippe bei einer Graugans in Berlin nachgewiesen

Pressemitteilung vom 13.11.2024

In Berlin ist ein Fall der hoch pathogene Aviäre Influenza bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Die infizierte Graugans wurde im Bezirk Marzahn-Hellersdorf aufgefunden und musste in der Wildtierklinik aufgrund der schweren Symptome tierschutzgerecht getötet werden. Der Tierkörper wurde daraufhin im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) untersucht. Die Bestätigung des hoch pathogenen Virussubtyps H5N1 erfolgte am Freitag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland 2024 über 200 Mal bei Wildvögeln und 27 Mal in Vogelhaltungen festgestellt worden. Nachdem das Virus im Februar bei einer Saatgans nachgewiesen wurde, ist es nun der zweite Befund in diesem Jahr in Berlin.

Die hoch pathogene Aviäre Influenza trat in Berlin bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel und im Jahr 2023 bei sieben Wildvögeln auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt.

Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Einige Säugetierarten waren ebenfalls betroffen.

Wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden. Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.

Eine Übersicht über die Situation in Deutschland finden Sie im Tierseucheninformationssystem TSIS:
https://tsis.fli.de/cadenza/

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts finden sich hier:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

Eine Liste der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter findet sich hier:
https://service.berlin.de/veterinaer-lebensmittelaufsichtsaemter/