Aus der Situng des Senats am 17. September 2024:
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 17. September 2024 auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, beschlossen, einen länderübergreifenden Entschließungsantrag zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts beim Bundesrat einzubringen.
Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg: „Das Bundesverfassungsgericht ist ein unverzichtbarer Garant für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Daher müssen wir das Bundesverfassungsgericht über das Grundgesetz absichern. Nur so können wir auch in Zukunft die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sicherstellen.“
Zentrale Punkte wie etwa die Amtszeit der Richterinnen und Richter, ihre Altersgrenze oder die Anzahl der Senate sind bisher nur einfach gesetzlich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Nun sollen sie ins Grundgesetz aufgenommen werden. Diese Vorschläge des Bundesjustizministers in Abstimmung mit den Bundestagsfraktionen der SPD, der CDU/CSU, des Bündnis90/Die Grünen und der FDP begrüßen die beteiligten Länder. Aus ihrer Sicht sollte jedoch ergänzt werden, dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht ohne Zustimmung des Bunderates geändert werden darf. Damit würde die Unabhängigkeit und vor allem die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtes zusätzlich gestärkt. Auf diese Weise wird über den Bundesrat ein weiterer Schutzmechanismus eingebaut.
Berlin hat sich ausdrücklich entschieden, diesen Entschließungsantrag mit einzubringen.